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Immatrikulation und Autoversicherung in der Schweiz

Immatrikulation und Autoversicherung in der Schweiz

Nummernschilder und Haftpflichtversicherung: Wir begleiten Sie durch das Verfahren.

Die Immatrikulation Ihres Fahrzeugs in der Schweiz erfordert den vorherigen Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Bestandshaltung der technischen Prüfung. Die Nummernschilder sind kantonal und müssen bei einem Kantonswechsel gewechselt werden.

Wir begleiten Sie bei der Wahl der Versicherung, der Immatrikulation und allen damit verbundenen Formalitäten.

Was ist inbegriffen

  • Vergleich der Autoversicherungsangebote
  • Begleitung beim Versicherungsabschluss
  • Koordination der Immatrikulation beim Strassenverkehrsamt
  • Hilfe bei der Wahl des Nummernschilds (Standard oder Wunschnummer)
  • Beratung zur Teilkaskoversicherung und optionalen Deckungen

Schritte und Fristen

1

Versicherungsvergleich

Wir vergleichen die Angebote der wichtigsten Versicherer (Mobiliar, Zurich, AXA, TCS, Smile) und empfehlen die beste Option.

2

Versicherungsabschluss

Wir begleiten den Abschluss der Haftpflichtversicherung (obligatorisch) und der empfohlenen Zusatzdeckungen.

3

Immatrikulation

Mit der Versicherungsbestätigung und dem Ergebnis der technischen Prüfung begleiten wir Sie beim Strassenverkehrsamt für die Immatrikulation.

4

Nummernschilder

Sie erhalten Ihre kantonalen Nummernschilder und den Schweizer Fahrzeugausweis.

Häufige Fehler

  • Ohne Schweizer Haftpflichtversicherung fahren
  • Nicht genügend Angebote vergleichen (die Prämienunterschiede können erheblich sein)
  • Die Vollkasko für Neuwagen oder teure Fahrzeuge vergessen
  • Bei einem Kantonswechsel das Fahrzeug nicht ummelden

Häufig gestellte Fragen

Wie viel kostet die Autoversicherung in der Schweiz?
Die Haftpflichtversicherung (obligatorisch) kostet CHF 500-1'500 pro Jahr je nach Fahrzeug, Kanton und Schadenfreiheitsrabatt. Die Vollkasko (empfohlen für Neuwagen) verdoppelt in etwa die Prämie. Wir empfehlen, die Angebote online zu vergleichen und einen Schadenfreiheitsnachweis aus dem Ausland mitzubringen.
Muss ich bei einem Kantonswechsel das Fahrzeug ummelden?
Ja, bei einem Kantonswechsel müssen Sie das Fahrzeug im neuen Kanton immatrikulieren und neue Nummernschilder erhalten. Die Frist beträgt in der Regel 14 Tage nach dem Umzug. Wir begleiten Sie bei diesem Verfahren.

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