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Tierrelocation in die Schweiz

Tierrelocation in die Schweiz

Hunde, Katzen und andere Haustiere: Wir stellen sicher, dass Ihr Begleiter sicher und rechtskonform ankommt.

Die Einfuhr von Haustieren in die Schweiz unterliegt strengen sanitären und administrativen Vorschriften. Die Anforderungen variieren je nach Tierart, Herkunftsland und Kanton. Einige Hunderassen sind in bestimmten Kantonen reglementiert oder verboten.

Wir begleiten Sie bei allen Schritten: Prüfung der Vorschriften, Vorbereitung der Gesundheitsdokumente, Koordination des Transports und Beratung zu den kantonalen Bestimmungen.

Allgemeine Einfuhrvorschriften für Haustiere

Die Einfuhr von Haustieren in die Schweiz wird vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) geregelt. Die Vorschriften unterscheiden zwischen Einfuhr aus EU/EFTA-Ländern und aus Drittstaaten.

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus der EU/EFTA genügt der EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung und Mikrochip-Identifikation. Für Tiere aus Drittstaaten gelten zusätzliche Anforderungen, darunter möglicherweise ein Tollwut-Antikörpertest.

AnforderungAus der EUAus einem Drittstaat (Kategorie 1)Aus einem Drittstaat (Kategorie 2)
MikrochipObligatorisch (ISO 11784)ObligatorischObligatorisch
TollwutimpfungJa, aktuellJa, aktuellJa, aktuell
Tollwut-AntikörpertiterNicht erforderlichNicht erforderlichObligatorisch (≥ 0,5 IE/ml)
Europäischer Pass / GesundheitszeugnisEU-PassTierärztliches ZeugnisTierärztliches Zeugnis
Wartezeit nach Impfung21 Tage minimum21 Tage minimum3 Monate nach Titration
ZollanmeldungNein (max. 5 Tiere)JaJa

Besondere Vorschriften für Hunde

Neben den allgemeinen Gesundheitsvorschriften unterliegen Hunde in der Schweiz kantonalen Bestimmungen. Einige Kantone haben Listen reglementierter oder verbotener Rassen erstellt. Andere verlangen einen Befähigungsnachweis für den Halter oder eine kantonale Haltebewilligung.

  • 4 Monate vorher: Überprüfung des Mikrochips und Tollwutimpfung (falls nicht aktuell)
  • 3 Monate vorher: Antikörper-Titertest (Länder der Kategorie 2) in einem EU-anerkannten Labor
  • 1 Monat vorher: Tierarztbesuch für das internationale Gesundheitszeugnis (USDA falls USA)
  • 10 Tage vorher: Ausstellung des offiziellen Gesundheitszeugnisses (10 Tage gültig)
  • Am Abreisetag: Transport in einer IATA-konformen Box, Originaldokumente im Handgepäck
  • Bei der Ankunft: Zollanmeldung (Formular 18.44), Registrierung in der AMICUS-Datenbank (Hunde)

Transport und Logistik

Der Transport Ihres Tieres erfordert eine sorgfältige Planung. Per Flugzeug muss die Transportbox den IATA-Normen entsprechen. Per Strasse muss das Tier angemessen gesichert sein. Wir koordinieren die Logistik, um den Stress für Ihr Tier zu minimieren.

Spezialisierte Tiertransportunternehmen bieten einen Tür-zu-Tür-Service mit tierärztlicher Überwachung an. Für längere Reisen kann dies die sicherste und komfortabelste Option sein.

ElementGeschätzte KostenBemerkung
Transport in der KabineCHF 100 – 300Kleintier < 8 kg (Box inklusive)
Transport im FrachtraumCHF 200 – 800Je nach Grösse und Ziel
IATA-TransportboxCHF 80 – 350Obligatorisch, je nach Tiergrösse
Tierärztliches ZeugnisCHF 50 – 150Offizieller Tierarzt des Herkunftslandes
AntikörpertitertestCHF 100 – 200Zugelassenes Labor
TierbegleitserviceCHF 500 – 2 000Professioneller Tiertransportdienst

Nach der Ankunft: Registrierung und Tierarzt

Nach der Ankunft muss Ihr Hund innerhalb von 10 Tagen bei der AMICUS-Datenbank und bei der Gemeinde registriert werden. Die Hundesteuer ist jährlich zu entrichten. Wir empfehlen, schnell einen lokalen Tierarzt zu finden, der mit den Schweizer Vorschriften vertraut ist.

Für Katzen gibt es keine obligatorische Registrierung auf Bundesebene, aber einige Kantone verlangen eine Anmeldung. Eine Mikrochip-Identifikation wird empfohlen.

  • Obligatorische AMICUS-Registrierung innerhalb von 10 Tagen (ca. CHF 75)
  • Jährliche Hundesteuer: CHF 50 – 250 je nach Gemeinde
  • Haftpflichtversicherung in den meisten Kantonen obligatorisch
  • Leinenpflicht in städtischen Gebieten und in öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Verbotene oder bewilligungspflichtige Rassen je nach Kanton (lokale Gesetzgebung überprüfen)

Unsere Begleitung bei der Tierrelocation

Wir begleiten Sie bei jedem Schritt der Einfuhr Ihres Tieres: Prüfung der Vorschriften, Vorbereitung der Dokumente, Koordination des Transports und Unterstützung nach der Ankunft. Unser Ziel ist es, einen stressfreien Umzug für Sie und Ihr Tier zu gewährleisten.

Jeder Fall ist einzigartig, und wir passen unsere Begleitung an die spezifischen Anforderungen Ihres Tieres, Ihres Herkunftslandes und Ihres Zielkantons an.

Was ist inbegriffen

  • Prüfung der Einfuhrvorschriften für Ihr Tier
  • Beratung zu Impfungen und Gesundheitsdokumenten
  • Hilfe bei der Erstellung des EU-Heimtierausweises oder Gesundheitszeugnisses
  • Koordination des Transports (Flugzeug, Strasse)
  • Beratung zu den kantonalen Bestimmungen (reglementierte Rassen)
  • Hilfe bei der Registrierung und Chipkennzeichnung

Schritte und Fristen

1

Prüfung der Vorschriften

Wir ermitteln die geltenden Vorschriften je nach Tierart, Herkunftsland und Zielkanton.

2

Gesundheitsdokumente

Wir erstellen die Liste der erforderlichen Dokumente und begleiten Sie bei deren Beschaffung (Impfungen, Mikrochip, Bluttest).

3

Transport

Wir koordinieren den sicheren Transport Ihres Tieres, sei es mit Ihnen reisend oder separat.

4

Ankunft und Registrierung

Nach der Ankunft helfen wir Ihnen bei der Registrierung bei der Gemeinde und der Suche nach einem Tierarzt.

Häufige Fehler

  • Die Impfanforderungen nicht rechtzeitig prüfen (Tollwutimpfung mindestens 21 Tage vor Einreise)
  • Vergessen, das Tier per Mikrochip identifizieren zu lassen (ISO 11784/11785)
  • Die kantonalen Bestimmungen für bestimmte Hunderassen nicht kennen
  • Keinen gültigen EU-Heimtierausweis oder Gesundheitszeugnis haben
  • Die Quarantänevorschriften für bestimmte Herkunftsländer nicht prüfen

Häufig gestellte Fragen

Welche Impfungen sind für die Einfuhr eines Hundes oder einer Katze erforderlich?
Die Tollwutimpfung ist obligatorisch und muss mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein. Für Länder mit hohem Tollwutrisiko ist ein Antikörper-Titertest erforderlich. Wir empfehlen auch, andere übliche Impfungen aktuell zu halten (Staupe, Parvovirose für Hunde).
Sind bestimmte Hunderassen in der Schweiz verboten?
Die Gesetzgebung variiert je nach Kanton. Einige Kantone (Genf, Wallis, Freiburg, Zürich) haben Listen reglementierter oder verbotener Rassen. Genf verbietet bestimmte Rassen (Pitbull, Rottweiler usw.), andere Kantone verlangen eine Haltebewilligung. Wir prüfen die Vorschriften Ihres Zielkantons.
Kann ich mein Haustier im Flugzeug mitbringen?
Kleine Tiere (unter 8 kg mit Transportbox) können in der Regel in der Kabine mitfliegen. Grössere Tiere reisen im Frachtraum in einer zugelassenen Transportbox. Einige Fluggesellschaften haben spezielle Richtlinien. Wir beraten Sie zur besten Transportoption.
Welche Tiere ausser Hunden und Katzen kann ich in die Schweiz bringen?
Kaninchen, Vögel, Reptilien und andere Haustiere können unter bestimmten Bedingungen eingeführt werden. Exotische Arten unterliegen dem CITES-Abkommen. Bestimmte Tierarten sind verboten. Wir prüfen die spezifischen Vorschriften für jede Tierart.

Bereit für Ihre Relocation?

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden.