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Bewilligungsverlängerung und Kantonswechsel

Bewilligungsverlängerung und Kantonswechsel

Ihren Aufenthalt verlängern oder den Wohnort in der Schweiz wechseln: Die zu kennenden Schritte.

Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltsbewilligung muss mehrere Wochen vor ihrem Ablauf eingeleitet werden. Das Verfahren variiert je nach Bewilligungstyp und Kanton. Ein Kantonswechsel beinhaltet einen Dossiertransfer zwischen zwei Verwaltungen und kann mitunter komplex sein, insbesondere für Nicht-EU-Bewilligungsinhaber.

Wir kümmern uns um alle Formalitäten, um die Kontinuität Ihres Aufenthalts in der Schweiz zu gewährleisten.

Was ist inbegriffen

  • Erinnerung und Überwachung der Verlängerungsfristen
  • Erstellung des vollständigen Verlängerungsdossiers
  • Koordination zwischen Kantonen bei interkantotalem Umzug
  • Unterstützung bei Statuswechsel (L zu B, B zu C)
  • Bearbeitung von Sonderfällen (Arbeitslosigkeit, Scheidung, Pensionierung)

Schritte und Fristen

1

Fristprüfung

Wir ermitteln das Ablaufdatum Ihrer Bewilligung und die kantonalen Fristen für die Einreichung des Verlängerungsantrags (in der Regel 2 bis 3 Monate vorher).

2

Dossiervorbereitung

Wir stellen die nötigen Unterlagen zusammen: Arbeitsbescheinigung, Wohnsitznachweis, Krankenversicherung, gegebenenfalls Betreibungsauszug.

3

Einreichung und Nachverfolgung

Der Antrag wird beim zuständigen kantonalen Amt eingereicht. Bei Kantonswechsel koordinieren wir beide Verwaltungen.

4

Erhalt des neuen Titels

Sie erhalten Ihre neue biometrische Bewilligung. Bei interkantotalem Umzug müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen in Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Häufige Fehler

  • Die Bewilligungsverlängerung vergessen und in eine irreguläre Situation geraten
  • In einen anderen Kanton umziehen, ohne die Migrationsbehörden zu informieren
  • Nicht prüfen, ob der Kantonswechsel die Bewilligungsbedingungen beeinflusst (Nicht-EU)
  • Die Bearbeitungsfristen bei einem Statuswechsel unterschätzen
  • Die Adressänderung bei allen Stellen versäumen (AHV, Steuern, Versicherung)

Häufig gestellte Fragen

Wann muss die Bewilligungsverlängerung beantragt werden?
Es wird empfohlen, den Antrag 2 bis 3 Monate vor dem Ablaufdatum einzureichen. Einige Kantone senden eine automatische Erinnerung, andere nicht. Nach dem Ablaufdatum kann Ihr Aufenthalt als irregulär gelten, selbst wenn der Antrag in Bearbeitung ist.
Kann ich frei in einen anderen Kanton umziehen?
EU/EFTA-Inhaber einer Bewilligung B oder C können frei in einen anderen Kanton umziehen. Für Nicht-EU-Inhaber einer Bewilligung B bedarf der Kantonswechsel der Zustimmung des neuen Kantons, der über ein begrenztes Kontingent verfügt. Die Bewilligung C erlaubt hingegen volle Mobilität.
Wie wechselt man von einer Bewilligung B zu einer Bewilligung C?
Die Bewilligung C wird nach einem ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthalt von 5 Jahren (für EU/EFTA-Bürger bestimmter Länder) oder 10 Jahren (für alle anderen) erteilt. Es gelten Integrationskriterien: Sprachkenntnisse, keine Betreibungen, soziale Integration. Bestimmte bilaterale Abkommen verkürzen die Frist auf 5 Jahre.
Was passiert, wenn sich mein Arbeitsvertrag während der Bewilligungsdauer ändert?
Ein Arbeitgeberwechsel muss den Behörden gemeldet werden. Für EU/EFTA-Inhaber ist es eine einfache Meldung. Für Nicht-EU-Inhaber kann eine neue Bewilligung erforderlich sein. Der Verlust des Arbeitsplatzes führt nicht automatisch zum Entzug der Bewilligung, kann aber die Verlängerung beeinflussen.

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