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Mietkündigung in der Schweiz

Mietkündigung in der Schweiz

Die Schweizer Kündigungsfristen sind streng. Wir stellen sicher, dass Ihre Kündigung korrekt und fristgerecht erfolgt.

Die Mietkündigung in der Schweiz muss per Einschreiben erfolgen und die im Mietvertrag vorgesehenen Termine und Fristen einhalten. Die Standard-Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Partnern müssen beide den Kündigungsbrief unterschreiben.

Wir prüfen Ihren Mietvertrag, erstellen das Kündigungsschreiben und koordinieren die gesamte Prozedur.

Was ist inbegriffen

  • Prüfung des Mietvertrags und der Kündigungsbedingungen
  • Erstellung des Kündigungsschreibens mit dem offiziellen Formular
  • Versand per Einschreiben
  • Beratung zur Möglichkeit eines Nachmieters
  • Koordination mit der Verwaltung

Schritte und Fristen

1

Vertragsprüfung

Wir prüfen die Kündigungstermine, Fristen und besondere Klauseln Ihres Mietvertrags.

2

Erstellung und Versand

Wir erstellen das Kündigungsschreiben mit dem offiziellen kantonalen Formular und versenden es per Einschreiben.

3

Nachverfolgung

Wir bestätigen den Empfang durch den Vermieter und bearbeiten eventuelle Verhandlungen (vorzeitige Kündigung, Nachmieter).

Häufige Fehler

  • Das Kündigungsschreiben nach Ablauf der Präavis-Frist versenden
  • Die Unterschrift des mitunterzeichnenden Ehepartners vergessen
  • Per E-Mail statt per Einschreiben kündigen
  • Die im Mietvertrag erlaubten Kündigungstermine nicht prüfen

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meinen Mietvertrag jederzeit kündigen?
Nein, ausser bei einer speziellen Vertragsklausel ist die Kündigung nur zu den im Mietvertrag vorgesehenen Terminen möglich (oft Ende März, Ende Juni, Ende September). Die 3-monatige Kündigungsfrist beginnt ab Empfang des Einschreibens durch den Vermieter. Einige Verträge sehen andere Termine oder eine längere Frist vor.
Kann ich vor Ablauf der Frist ausziehen, indem ich einen Nachmieter finde?
Ja, das Schweizer Recht erlaubt es Ihnen, einen zahlungsfähigen und für den Vermieter akzeptablen Nachmieter vorzuschlagen. Lehnt der Vermieter ohne berechtigten Grund ab, sind Sie vom Mietvertrag befreit. Der Nachmieter muss die gleichen Mietbedingungen übernehmen. Wir helfen Ihnen, einen akzeptablen Kandidaten zu finden und vorzustellen.

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