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Bewilligung für Nicht-EU-Staatsangehörige

Bewilligung für Nicht-EU-Staatsangehörige

Ein komplexeres und kontingentiertes Verfahren. Unsere Expertise macht den Unterschied bei der Sicherung Ihrer Genehmigung.

Staatsangehörige aus Nicht-EU/EFTA-Ländern (sogenannte «Drittstaaten») unterliegen strengeren Bedingungen für eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Ihr Arbeitgeber muss den Vorrang der lokalen Arbeitskräfte nachweisen, und die Bewilligungen werden im Rahmen jährlich festgelegter kantonaler und eidgenössischer Kontingente vergeben.

Der Prozess umfasst mehrere Schritte und kann 2 bis 3 Monate dauern. Der Arbeitgeber spielt eine zentrale Rolle beim Antrag, da er die Rekrutierung begründen und das Dossier einreichen muss. Unsere Begleitung garantiert ein einwandfreies Dossier und maximiert die Genehmigungschancen.

Was ist inbegriffen

  • Eignungsanalyse und Machbarkeitsstudie für die Bewilligung
  • Beratung des Arbeitgebers zu gesetzlichen Pflichten und Prioritätsdossier
  • Vollständige Vorbereitung des Arbeitgeber- und Kandidatendossiers
  • Prüfung der Lohnkonformität und der Arbeitsbedingungen
  • Einreichung des kantonalen Antrags und Nachverfolgung beim SEM
  • Koordination für die Erlangung des D-Visums bei Bedarf

Schritte und Fristen

1

Machbarkeitsanalyse

Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind: Qualifikation des Kandidaten, Verfügbarkeit der Kontingente, Begründung der internationalen Rekrutierung.

2

Prioritätsdossier

Der Arbeitgeber muss seine lokalen Rekrutierungsbemühungen dokumentieren (RAV-Inserat, eingegangene Bewerbungen). Wir helfen bei der Erstellung dieses Schlüsseldossiers.

3

Kantonaler Antrag

Das vollständige Dossier wird beim kantonalen Arbeitskräfteamt eingereicht. Es umfasst den Vertrag, die Diplome, das Prioritätsdossier und die offiziellen Formulare.

4

Bundesvalidierung

Der Kanton leitet das Dossier zur endgültigen Genehmigung an das SEM weiter. Dieser Schritt kann 4 bis 6 zusätzliche Wochen dauern.

5

Visum und Ankunft

Nach Erhalt der Genehmigung koordinieren wir den Antrag auf ein D-Visum bei der Schweizer Vertretung im Herkunftsland sowie die Ankunftsformalitäten.

Häufige Fehler

  • Das Verfahren zum Nachweis des Inländervorrangs unterschätzen
  • Mit einem Touristenvisum in die Schweiz einreisen und hoffen, es in eine Arbeitsbewilligung umzuwandeln
  • Die Verfügbarkeit der Kontingente vor Verfahrensbeginn nicht prüfen
  • Ein Gehalt unter den lokalen und branchenüblichen Bedingungen anbieten
  • Vergessen, ausländische Diplome legalisieren oder apostillieren zu lassen
  • Die Gesamtfrist nicht einplanen (oft 8 bis 12 Wochen)

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Kontingent für Arbeitsbewilligungen?
Jedes Jahr legt der Bundesrat eine Höchstzahl an B- und L-Bewilligungen für Nicht-EU-Bürger fest. Dieses Kontingent wird unter den Kantonen aufgeteilt. Ist das kantonale Kontingent erschöpft, können bis zum folgenden Jahr keine neuen Bewilligungen erteilt werden, ausser in Ausnahmefällen.
Muss mein Arbeitgeber meine Rekrutierung begründen?
Ja, das ist das Prinzip des Inländervorrangs. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass kein Schweizer Kandidat, keine Person mit Niederlassungsbewilligung oder kein EU/EFTA-Bürger für die Stelle geeignet war. Er muss die Suchnachweise aufbewahren (RAV-Inserat, Bewerbungen, Vorstellungsgespräche).
Kann ich mit einer Nicht-EU-Bewilligung B den Arbeitgeber wechseln?
Ja, aber dies erfordert eine neue Genehmigung. Ihr neuer Arbeitgeber muss beim Kanton einen Antrag auf Stellenwechsel einreichen. Das Prioritätsverfahren greift erneut, und das Kontingent wird belastet. Wir empfehlen, nicht zu kündigen, bevor die neue Genehmigung vorliegt.
Kann meine Familie mir in die Schweiz nachfolgen?
Ja, der Familiennachzug ist für den Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren möglich. Der Antrag kann gleichzeitig oder nach Erhalt Ihrer Bewilligung gestellt werden. Ihr Ehepartner erhält eine Bewilligung, die eine uneingeschränkte Erwerbstätigkeit in der Schweiz erlaubt.
Gibt es Ausnahmen vom Kontingentsystem?
Bestimmte Profile sind befreit oder erleichtert: firmeninterne Transfers (ICT-Bewilligung), Forschende, Künstler für Kurzengagements, Führungskräfte multinationaler Unternehmen. Die Bedingungen variieren je nach Situation und betroffenem Kanton.

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