Bewilligung für Nicht-EU-Staatsangehörige
Ein komplexeres und kontingentiertes Verfahren. Unsere Expertise macht den Unterschied bei der Sicherung Ihrer Genehmigung.
Staatsangehörige aus Nicht-EU/EFTA-Ländern (sogenannte «Drittstaaten») unterliegen strengeren Bedingungen für eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Ihr Arbeitgeber muss den Vorrang der lokalen Arbeitskräfte nachweisen, und die Bewilligungen werden im Rahmen jährlich festgelegter kantonaler und eidgenössischer Kontingente vergeben.
Der Prozess umfasst mehrere Schritte und kann 2 bis 3 Monate dauern. Der Arbeitgeber spielt eine zentrale Rolle beim Antrag, da er die Rekrutierung begründen und das Dossier einreichen muss. Unsere Begleitung garantiert ein einwandfreies Dossier und maximiert die Genehmigungschancen.
Was ist inbegriffen
- Eignungsanalyse und Machbarkeitsstudie für die Bewilligung
- Beratung des Arbeitgebers zu gesetzlichen Pflichten und Prioritätsdossier
- Vollständige Vorbereitung des Arbeitgeber- und Kandidatendossiers
- Prüfung der Lohnkonformität und der Arbeitsbedingungen
- Einreichung des kantonalen Antrags und Nachverfolgung beim SEM
- Koordination für die Erlangung des D-Visums bei Bedarf
Schritte und Fristen
Machbarkeitsanalyse
Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind: Qualifikation des Kandidaten, Verfügbarkeit der Kontingente, Begründung der internationalen Rekrutierung.
Prioritätsdossier
Der Arbeitgeber muss seine lokalen Rekrutierungsbemühungen dokumentieren (RAV-Inserat, eingegangene Bewerbungen). Wir helfen bei der Erstellung dieses Schlüsseldossiers.
Kantonaler Antrag
Das vollständige Dossier wird beim kantonalen Arbeitskräfteamt eingereicht. Es umfasst den Vertrag, die Diplome, das Prioritätsdossier und die offiziellen Formulare.
Bundesvalidierung
Der Kanton leitet das Dossier zur endgültigen Genehmigung an das SEM weiter. Dieser Schritt kann 4 bis 6 zusätzliche Wochen dauern.
Visum und Ankunft
Nach Erhalt der Genehmigung koordinieren wir den Antrag auf ein D-Visum bei der Schweizer Vertretung im Herkunftsland sowie die Ankunftsformalitäten.
Häufige Fehler
- Das Verfahren zum Nachweis des Inländervorrangs unterschätzen
- Mit einem Touristenvisum in die Schweiz einreisen und hoffen, es in eine Arbeitsbewilligung umzuwandeln
- Die Verfügbarkeit der Kontingente vor Verfahrensbeginn nicht prüfen
- Ein Gehalt unter den lokalen und branchenüblichen Bedingungen anbieten
- Vergessen, ausländische Diplome legalisieren oder apostillieren zu lassen
- Die Gesamtfrist nicht einplanen (oft 8 bis 12 Wochen)
Verwandte Dienstleistungen
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Kontingent für Arbeitsbewilligungen?
Muss mein Arbeitgeber meine Rekrutierung begründen?
Kann ich mit einer Nicht-EU-Bewilligung B den Arbeitgeber wechseln?
Kann meine Familie mir in die Schweiz nachfolgen?
Gibt es Ausnahmen vom Kontingentsystem?
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