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Fahrzeugimport in die Schweiz

Fahrzeugimport in die Schweiz

Zoll, Prüfung, Immatrikulation: Wir begleiten den gesamten Import Ihres Fahrzeugs.

Den Import eines Fahrzeugs in die Schweiz erfordert mehrere Schritte: Zollanmeldung, Zahlung der Einfuhrsteuer (7.7% MWST für Nicht-Umzugsgut), technische Prüfung (MFK), Haftpflichtversicherung und Immatrikulation. Das Verfahren variiert je nachdem, ob das Fahrzeug als Umzugsgut deklariert werden kann oder nicht.

Wir koordinieren den gesamten Prozess, von den Zollformalitäten bis zur Ausstellung Ihrer Schweizer Nummernschilder.

Zollverfahren für den Fahrzeugimport

Der Import eines Fahrzeugs in die Schweiz erfordert eine Zolldeklaration. Das Verfahren unterscheidet sich je nachdem, ob das Fahrzeug als Umzugsgut oder als Standard-Import behandelt wird. Als Umzugsgut (Formular 18.44) ist die Einfuhr zollfrei, sofern Sie das Fahrzeug seit mindestens 6 Monaten besitzen und nutzen.

Für Standard-Importe wird die Mehrwertsteuer von 7.7% auf den Zeitwert des Fahrzeugs erhoben. Der Zeitwert wird anhand von Listen oder Gutachten bestimmt.

BedingungDetail
BesitzdauerMindestens 6 Monate vor der Ankunft in der Schweiz
Persönlicher GebrauchDas Fahrzeug muss vom Eigentümer genutzt werden
Verkaufsbeschränkung12 Monate nach der Einfuhr (sonst Zollgebühren fällig)
Anzahl Fahrzeuge1 Fahrzeug pro Person zollfrei
EinfuhrfristInnerhalb von 6 Monaten nach Niederlassung in der Schweiz

Technische Prüfung und Konformität

Jedes importierte Fahrzeug muss eine technische Prüfung (Motorfahrzeugkontrolle, MFK) beim kantonalen Strassenverkehrsamt bestehen. Die Prüfung kontrolliert die Sicherheit, Abgaswerte und Konformität mit den Schweizer Normen.

Häufige Anpassungen betreffen die Scheinwerfer (Leuchtweitenanpassung), die Seitenmarkierungen und manchmal das Geschwindigkeitsdisplay. Fahrzeuge, die die Euro-6-Norm erfüllen, werden in der Regel ohne Probleme akzeptiert.

Steuer / GebührenBetragAnwendbarkeit
Zollgebühren4 % des WertesFalls nicht befreit (Umzugsgut)
MwSt.8.1 %Falls nicht befreit (Umzugsgut)
Automobilsteuer (Schwerverkehrsabgabe)BefreitFahrzeuge < 3,5 Tonnen
Technische Prüfung (MFK/CT)CHF 60 – 150Obligatorisch für die Zulassung
Kantonale ZulassungsgebührenCHF 50 – 150Variabel je nach Kanton
NummernschilderCHF 40 – 80Pro Paar Schilder

Versicherung und Immatrikulation

Vor der Immatrikulation müssen Sie eine Schweizer Haftpflichtversicherung abschliessen. Die Prämien variieren je nach Fahrzeugtyp, Kanton und Deckungsumfang. Wir empfehlen, mehrere Angebote zu vergleichen.

Die Immatrikulation erfolgt beim kantonalen Strassenverkehrsamt. Sie erhalten Ihre Schweizer Nummernschilder und den Fahrzeugausweis. Die Nummernschilder sind kantonal und müssen bei einem Kantonswechsel gewechselt werden.

  • Obligatorische Terminvereinbarung beim kantonalen Strassenverkehrsamt
  • Das Fahrzeug darf mit provisorischen Kontrollschildern (Tagesschildern) zur Prüfung fahren
  • Tagesschilder kosten ca. CHF 15 – 20 pro Tag (erhältlich bei Ihrer Versicherung)
  • Bei Nichtkonformität wird eine Frist zur Nachbesserung eingeräumt (in der Regel 30 Tage)
  • Ein europäischer Konformitätsbericht (COC) vereinfacht das Verfahren für europäische Fahrzeuge

Elektro- und Hybridfahrzeuge

Elektrofahrzeuge können grundsätzlich zu den gleichen Bedingungen importiert werden. Einige Kantone bieten Steuervergünstigungen für Elektrofahrzeuge. Die Ladeinfrastruktur in der Schweiz ist gut ausgebaut, mit zahlreichen öffentlichen Ladestationen.

Für Führerscheine aus Ländern, mit denen die Schweiz ein gegenseitiges Anerkennungsabkommen geschlossen hat (USA, Kanada, Japan usw.), ist der Umtausch ohne praktische Prüfung, aber nach einem Sehtest möglich. Für alle anderen Länder ist eine praktische und manchmal auch theoretische Prüfung erforderlich.

HerkunftslandTheoretische PrüfungPraktische PrüfungSehtest
EU / EFTANeinNeinJa
USA / Kanada / Japan / AustralienNeinNeinJa
Vereinigtes KönigreichNeinNeinJa
Andere anerkannte LänderGemäss bilateralem AbkommenGemäss AbkommenJa
Nicht anerkannte LänderJaJaJa

Unsere Begleitung beim Fahrzeugimport

Wir begleiten den gesamten Importprozess: Zollanmeldung, technische Prüfung, Versicherung und Immatrikulation. Unser Ziel ist es, den Prozess so einfach wie möglich zu gestalten und Ihnen alle administrativen Hürden abzunehmen.

Wir beraten Sie auch, ob der Import wirtschaftlich sinnvoll ist oder ob der Kauf eines Fahrzeugs in der Schweiz eine bessere Option wäre.

Was ist inbegriffen

  • Beratung zur Einfuhrstrategie (Umzugsgut oder Standard)
  • Vorbereitung der Zolldokumente
  • Koordination der technischen Prüfung (MFK)
  • Begleitung beim Abschluss der Haftpflichtversicherung
  • Hilfe bei der Immatrikulation und den Nummernschildern
  • Beratung zum Umtausch des Führerscheins

Schritte und Fristen

1

Eignungsprüfung

Wir prüfen, ob Ihr Fahrzeug die Schweizer Normen erfüllt (Abgasnormen, Sicherheit) und ob es als Umzugsgut deklariert werden kann.

2

Zollanmeldung

Wir bereiten die Zolldokumente vor und begleiten die Abfertigung an der Grenze oder beim zuständigen Zollamt.

3

Technische Prüfung

Wir koordinieren den Termin für die technische Prüfung (MFK) und beraten zu eventuell nötigen Anpassungen.

4

Immatrikulation

Wir begleiten Sie beim Strassenverkehrsamt für den Versicherungsabschluss, die Immatrikulation und den Erhalt Ihrer Nummernschilder.

Häufige Fehler

  • Das Fahrzeug vor der Zollanmeldung in der Schweiz benutzen
  • Nicht prüfen, ob das Fahrzeug die Schweizer Abgasnormen erfüllt (Euro-Norm)
  • Die Frist für den Führerscheinumtausch vergessen (12 Monate)
  • Ohne Schweizer Haftpflichtversicherung fahren
  • Die Mehrwertsteuer (7.7%) für nicht als Umzugsgut deklarierte Fahrzeuge nicht einplanen

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mein Fahrzeug zollfrei in die Schweiz einführen?
Ja, wenn es als Umzugsgut deklariert wird: Sie müssen nachweisen, dass Sie das Fahrzeug seit mindestens 6 Monaten besitzen und nutzen und es für den persönlichen Gebrauch einführen. In diesem Fall fallen keine Zollgebühren oder Mehrwertsteuer an. Andernfalls wird die MWST von 7.7% auf den Fahrzeugwert erhoben.
Wie viel kostet die technische Prüfung (MFK)?
Die MFK kostet je nach Kanton CHF 50-150. Wenn Anpassungen erforderlich sind (Scheinwerfer, Sicherheitsausstattung), können zusätzliche Kosten anfallen. Wir empfehlen, die Konformität Ihres Fahrzeugs vor der Einfuhr zu prüfen.
Wie lange kann ich mit meinen ausländischen Nummernschildern fahren?
Sie haben ab Ihrem Einreisedatum in der Regel 12 Monate Zeit, um Ihr Fahrzeug umzumelden. Während dieser Zeit können Sie mit Ihren ausländischen Nummernschildern und einer gültigen Versicherung fahren. Wir empfehlen jedoch, die Immatrikulation so bald wie möglich vorzunehmen.
Lohnt sich der Import meines Fahrzeugs?
Es hängt vom Fahrzeugwert, -alter und den Anpassungskosten ab. Für Fahrzeuge unter 3-4 Jahren, die den europäischen Normen entsprechen, ist der Import oft wirtschaftlich. Für ältere Fahrzeuge oder solche aus Nicht-EU-Ländern kann es günstiger sein, ein Fahrzeug in der Schweiz zu kaufen. Wir beraten Sie.

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