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Auto in die Schweiz importieren — Zoll und Verfahren

Auto in die Schweiz importieren — Zoll und Verfahren

Zollanmeldung, technische Prüfung, Immatrikulation: Schritt für Schritt.

Der Import eines Fahrzeugs in die Schweiz erfordert eine Zollanmeldung, die Zahlung eventueller Abgaben, eine technische Prüfung und die Immatrikulation. Dieser Leitfaden führt Sie durch jeden Schritt und hilft, kostspielige Fehler zu vermeiden.

Bedingungen für die zollfreie Einfuhr

Bei einem Umzug in die Schweiz können Sie Ihr Fahrzeug als Umzugsgut zollfrei einführen, sofern Sie bestimmte Bedingungen erfüllen: Sie müssen seit mindestens 6 Monaten im Ausland gewohnt haben, das Fahrzeug muss seit mindestens 6 Monaten in Ihrem Besitz und auf Ihren Namen zugelassen sein, und Sie müssen es innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Anmeldung in der Schweiz einführen.

Das Fahrzeug muss für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein und darf innerhalb von 12 Monaten nach der Einfuhr nicht verkauft oder vermietet werden. Andernfalls werden die Zollgebühren und die Mehrwertsteuer (7,7%) nachträglich erhoben.

SituationEmpfehlung
Fahrzeug < 3 Jahre, Euro-6-konformImport empfohlen
Fahrzeug 3-5 Jahre alt, guter ZustandBerechnung im Einzelfall durchführen
Fahrzeug > 5 JahreKauf vor Ort oft empfehlenswert
Nicht konformes Fahrzeug (USA, Asien)Hohe Anpassungskosten, nicht empfohlen
UmzugseffektVorteilhafter Import (Zollbefreiung)

Ablauf der Fahrzeugeinfuhr

Die Einfuhr erfolgt in mehreren Schritten: Zunächst melden Sie das Fahrzeug beim Schweizer Zoll an (Grenzübergang oder elektronisch). Sie legen den Fahrzeugschein, den Kaufvertrag, den ausländischen Führerschein und den Nachweis des Wohnsitzwechsels vor. Der Zoll stellt ein Formular 13.20A aus.

Anschliessend müssen Sie das Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons anmelden: technische Prüfung (MFK), Abschluss einer Schweizer Autoversicherung, Umtausch des Führerscheins und Einlösung der Schweizer Kontrollschilder. Die Gesamtdauer beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen.

  • Schritt 1: Zollanmeldung (Formular 18.44 und 13.20A)
  • Schritt 2: Technische Prüfung (MFK) beim kantonalen Strassenverkehrsamt
  • Schritt 3: Schweizer Autoversicherung abschliessen
  • Schritt 4: Führerschein umtauschen
  • Schritt 5: Schweizer Kontrollschilder einlösen

Technische Prüfung und Anpassungen

Die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) prüft, ob Ihr Fahrzeug den Schweizer Normen entspricht. Bestimmte Anpassungen können erforderlich sein: Scheinwerfer (Umstellung von Links- auf Rechtsverkehr bei Fahrzeugen aus Grossbritannien), Abgasnormen (mindestens Euro 3 für Benziner, Euro 4 für Diesel), Geschwindigkeitsmesser in km/h.

Die Kosten für die MFK betragen CHF 50 bis CHF 150 je nach Kanton. Eventuelle Anpassungen gehen zu Lasten des Halters. Die Prüfung muss innerhalb von 30 Tagen nach der Zollanmeldung durchgeführt werden.

PrüfpunktAnforderungGeschätzte KostenBefreiung möglich
MFK-GebührObligatorischCHF 50–150Ja (Umzugseffekt)
ScheinwerferAnpassung für RechtsverkehrCHF 200–800Nein
AbgastestMin. Euro 3 (Benzin) / Euro 4 (Diesel)Im MFK enthaltenNein (Fahrzeuge > 1'600 kg)
TachometerAnzeige in km/hCHF 0–200Nein (wenn nicht konform)

Autoversicherung und Kontrollschilder

Bevor Sie Schweizer Kontrollschilder erhalten können, müssen Sie eine Schweizer Autoversicherung abschliessen. Die Haftpflichtversicherung ist obligatorisch und deckt Schäden an Dritten. Die Vollkaskoversicherung (Schäden am eigenen Fahrzeug) ist freiwillig, wird aber empfohlen.

Die Prämien variieren je nach Fahrzeugtyp, Alter des Fahrers, Wohnort und Schadenfreiheitsrabatt stark. Holen Sie mehrere Offerten ein (TCS, AXA, Zurich, Mobiliar, Allianz). Ihr ausländischer Schadenfreiheitsrabatt kann teilweise angerechnet werden – fordern Sie eine Bestätigung Ihres bisherigen Versicherers an.

  • Haftpflichtversicherung: obligatorisch
  • Vollkasko/Teilkasko: empfohlen, aber freiwillig
  • Schadenfreiheitsrabatt aus dem Ausland: teilweise anrechenbar
  • Mehrere Offerten einholen und vergleichen
  • Kontrollschilder bei der kantonalen Motorfahrzeugkontrolle einlösen
  • Kosten: CHF 100 bis 200 je nach Kanton

Die kantonale Zulassung

Nach der technischen Kontrolle können Sie die Zulassung beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons beantragen. Die Kennzeichen sind kantonal (GE für Genf, ZH für Zürich, VD für Waadt usw.) und kosten CHF 50 bis CHF 100. Die Zulassung umfasst den Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder.

Obligatorische Autoversicherung

Der Führerschein in der Schweiz

Ihr ausländischer Führerschein ist ab Wohnsitznahme in der Schweiz 12 Monate gültig. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie einen Schweizer Führerschein erwerben. Für Inhaber eines EU-/EFTA-Führerscheins erfolgt der Umtausch in der Regel ohne Prüfung, nur mit einem Sehtest. Für Führerscheine aus Drittstaaten kann eine praktische und/oder theoretische Prüfung erforderlich sein.

Herkunft des FührerscheinsVerfahrenUngefähre Kosten
EU / EFTAUmtausch ohne PrüfungCHF 80-140
USA, Kanada, Japan, AustralienNur theoretische PrüfungCHF 200-400
Andere LänderTheoretische + praktische PrüfungCHF 500-2'000
Internationaler FührerscheinMaximal 12 Monate gültig

Häufig gestellte Fragen

Muss ich Zoll auf mein Fahrzeug zahlen?
Wenn Sie als Umzugsgut einführen und die Bedingungen erfüllen (6 Monate Besitz, 6 Monate Auslandswohnsitz, Einfuhr innerhalb von 6 Monaten), ist die Einfuhr zollfrei. Andernfalls fallen Zoll und 7,7% Mehrwertsteuer auf den Zeitwert an.
Kann ich mit meinem ausländischen Führerschein in der Schweiz fahren?
Ja, während 12 Monaten ab Anmeldung in der Schweiz. Danach müssen Sie Ihren Führerschein in einen Schweizer Führerschein umtauschen. Für EU/EFTA-Führerscheine ist dies ein administrativer Vorgang. Für andere Länder kann eine theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich sein.
Wie lange dauert der gesamte Einfuhrprozess?
Rechnen Sie mit 2 bis 4 Wochen für den gesamten Prozess: Zollanmeldung (1 Tag), Termin für die MFK (1–2 Wochen Wartezeit), Versicherungsabschluss (1–2 Tage), Einlösung der Kontrollschilder (1–3 Tage).

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