Auto in die Schweiz importieren — Zoll und Verfahren
Zollanmeldung, technische Prüfung, Immatrikulation: Schritt für Schritt.
Der Import eines Fahrzeugs in die Schweiz erfordert eine Zollanmeldung, die Zahlung eventueller Abgaben, eine technische Prüfung und die Immatrikulation. Dieser Leitfaden führt Sie durch jeden Schritt und hilft, kostspielige Fehler zu vermeiden.
Bedingungen für die zollfreie Einfuhr
Bei einem Umzug in die Schweiz können Sie Ihr Fahrzeug als Umzugsgut zollfrei einführen, sofern Sie bestimmte Bedingungen erfüllen: Sie müssen seit mindestens 6 Monaten im Ausland gewohnt haben, das Fahrzeug muss seit mindestens 6 Monaten in Ihrem Besitz und auf Ihren Namen zugelassen sein, und Sie müssen es innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Anmeldung in der Schweiz einführen.
Das Fahrzeug muss für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein und darf innerhalb von 12 Monaten nach der Einfuhr nicht verkauft oder vermietet werden. Andernfalls werden die Zollgebühren und die Mehrwertsteuer (7,7%) nachträglich erhoben.
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Fahrzeug < 3 Jahre, Euro-6-konform | Import empfohlen |
| Fahrzeug 3-5 Jahre alt, guter Zustand | Berechnung im Einzelfall durchführen |
| Fahrzeug > 5 Jahre | Kauf vor Ort oft empfehlenswert |
| Nicht konformes Fahrzeug (USA, Asien) | Hohe Anpassungskosten, nicht empfohlen |
| Umzugseffekt | Vorteilhafter Import (Zollbefreiung) |
Ablauf der Fahrzeugeinfuhr
Die Einfuhr erfolgt in mehreren Schritten: Zunächst melden Sie das Fahrzeug beim Schweizer Zoll an (Grenzübergang oder elektronisch). Sie legen den Fahrzeugschein, den Kaufvertrag, den ausländischen Führerschein und den Nachweis des Wohnsitzwechsels vor. Der Zoll stellt ein Formular 13.20A aus.
Anschliessend müssen Sie das Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons anmelden: technische Prüfung (MFK), Abschluss einer Schweizer Autoversicherung, Umtausch des Führerscheins und Einlösung der Schweizer Kontrollschilder. Die Gesamtdauer beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen.
- • Schritt 1: Zollanmeldung (Formular 18.44 und 13.20A)
- • Schritt 2: Technische Prüfung (MFK) beim kantonalen Strassenverkehrsamt
- • Schritt 3: Schweizer Autoversicherung abschliessen
- • Schritt 4: Führerschein umtauschen
- • Schritt 5: Schweizer Kontrollschilder einlösen
Technische Prüfung und Anpassungen
Die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) prüft, ob Ihr Fahrzeug den Schweizer Normen entspricht. Bestimmte Anpassungen können erforderlich sein: Scheinwerfer (Umstellung von Links- auf Rechtsverkehr bei Fahrzeugen aus Grossbritannien), Abgasnormen (mindestens Euro 3 für Benziner, Euro 4 für Diesel), Geschwindigkeitsmesser in km/h.
Die Kosten für die MFK betragen CHF 50 bis CHF 150 je nach Kanton. Eventuelle Anpassungen gehen zu Lasten des Halters. Die Prüfung muss innerhalb von 30 Tagen nach der Zollanmeldung durchgeführt werden.
| Prüfpunkt | Anforderung | Geschätzte Kosten | Befreiung möglich |
|---|---|---|---|
| MFK-Gebühr | Obligatorisch | CHF 50–150 | Ja (Umzugseffekt) |
| Scheinwerfer | Anpassung für Rechtsverkehr | CHF 200–800 | Nein |
| Abgastest | Min. Euro 3 (Benzin) / Euro 4 (Diesel) | Im MFK enthalten | Nein (Fahrzeuge > 1'600 kg) |
| Tachometer | Anzeige in km/h | CHF 0–200 | Nein (wenn nicht konform) |
Autoversicherung und Kontrollschilder
Bevor Sie Schweizer Kontrollschilder erhalten können, müssen Sie eine Schweizer Autoversicherung abschliessen. Die Haftpflichtversicherung ist obligatorisch und deckt Schäden an Dritten. Die Vollkaskoversicherung (Schäden am eigenen Fahrzeug) ist freiwillig, wird aber empfohlen.
Die Prämien variieren je nach Fahrzeugtyp, Alter des Fahrers, Wohnort und Schadenfreiheitsrabatt stark. Holen Sie mehrere Offerten ein (TCS, AXA, Zurich, Mobiliar, Allianz). Ihr ausländischer Schadenfreiheitsrabatt kann teilweise angerechnet werden – fordern Sie eine Bestätigung Ihres bisherigen Versicherers an.
- • Haftpflichtversicherung: obligatorisch
- • Vollkasko/Teilkasko: empfohlen, aber freiwillig
- • Schadenfreiheitsrabatt aus dem Ausland: teilweise anrechenbar
- • Mehrere Offerten einholen und vergleichen
- • Kontrollschilder bei der kantonalen Motorfahrzeugkontrolle einlösen
- • Kosten: CHF 100 bis 200 je nach Kanton
Die kantonale Zulassung
Nach der technischen Kontrolle können Sie die Zulassung beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons beantragen. Die Kennzeichen sind kantonal (GE für Genf, ZH für Zürich, VD für Waadt usw.) und kosten CHF 50 bis CHF 100. Die Zulassung umfasst den Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder.
Obligatorische Autoversicherung
Der Führerschein in der Schweiz
Ihr ausländischer Führerschein ist ab Wohnsitznahme in der Schweiz 12 Monate gültig. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie einen Schweizer Führerschein erwerben. Für Inhaber eines EU-/EFTA-Führerscheins erfolgt der Umtausch in der Regel ohne Prüfung, nur mit einem Sehtest. Für Führerscheine aus Drittstaaten kann eine praktische und/oder theoretische Prüfung erforderlich sein.
| Herkunft des Führerscheins | Verfahren | Ungefähre Kosten |
|---|---|---|
| EU / EFTA | Umtausch ohne Prüfung | CHF 80-140 |
| USA, Kanada, Japan, Australien | Nur theoretische Prüfung | CHF 200-400 |
| Andere Länder | Theoretische + praktische Prüfung | CHF 500-2'000 |
| Internationaler Führerschein | Maximal 12 Monate gültig | — |
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Häufig gestellte Fragen
Muss ich Zoll auf mein Fahrzeug zahlen?
Kann ich mit meinem ausländischen Führerschein in der Schweiz fahren?
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