Die Schweiz verlassen — Vollständige Checkliste
Mietkündigung, Abmeldung, 2. Säule, Steuern: Alles für einen sorgenfreien Wegzug.
Das Verlassen der Schweiz erfordert zahlreiche administrative und finanzielle Schritte innerhalb bestimmter Fristen. Dieser Leitfaden bietet eine vollständige Checkliste, von der Mietkündigung bis zur Rückforderung Ihrer Vorsorgeguthaben.
Administrative Schritte vor der Abreise
Die Abmeldung aus der Schweiz erfordert eine sorgfältige Planung. Beginnen Sie mindestens 3 Monate vor der Abreise mit den Formalitäten. Die Abmeldung bei der Einwohnergemeinde ist der erste und wichtigste Schritt. Sie müssen ein genaues Abreisedatum angeben und erhalten eine Abmeldebestätigung.
Die Aufenthaltsbewilligung muss beim kantonalen Migrationsamt zurückgegeben werden. Informieren Sie auch Ihre Krankenkasse, AHV/IV-Ausgleichskasse, Pensionskasse und die Steuerbehörde. Jede Institution hat eigene Fristen und Verfahren.
- • Abmeldung bei der Einwohnergemeinde (14 Tage vor Abreise)
- • Aufenthaltsbewilligung beim Migrationsamt zurückgeben
- • Krankenkasse kündigen (Nachweis des neuen Wohnsitzes erforderlich)
- • Steuererklärung bis zum Abreisedatum einreichen
- • Post-Nachsendeauftrag einrichten
- • Einschulung der Kinder im Zielland überprüfen
Kündigung von Versicherungen und Verträgen
Die Krankenkasse kann per Abreisedatum gekündigt werden, sofern Sie einen Nachweis der Abmeldung oder des neuen Wohnsitzes im Ausland vorlegen. Andere Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Auto) haben eigene Kündigungsfristen, die eingehalten werden müssen.
Mietverträge haben in der Schweiz gesetzliche Kündigungsfristen (in der Regel 3 Monate) und bestimmte Kündigungstermine. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag sorgfältig. Strom, Internet, Telefon und andere Verträge müssen ebenfalls fristgerecht gekündigt werden.
- • Krankenkasse: Kündigung per Abreisedatum mit Abmeldebestätigung
- • Mietvertrag: 3 Monate Kündigungsfrist, offizielle Kündigungstermine beachten
- • Autoversicherung: Kündigung bei Abmeldung des Fahrzeugs
- • Handy-/Internetvertrag: je nach Anbieter 1–3 Monate Frist
- • Bankkonten: können in der Regel aus dem Ausland weitergeführt werden
- • Sortieren und Verkauf/Spende nicht mitgenommener Gegenstände
Vorsorge und Steuern bei Wegzug
Beim Verlassen der Schweiz haben Sie Anspruch auf Auszahlung Ihrer 2. Säule (Pensionskasse), wenn Sie in ein Land ausserhalb der EU/EFTA ziehen. Bei Wegzug in ein EU/EFTA-Land kann nur der überobligatorische Teil ausbezahlt werden; der obligatorische Teil wird auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen.
Die 3. Säule (Säule 3a) kann bei definitiver Ausreise vollständig ausbezahlt werden. Die Auszahlung unterliegt einer Quellensteuer, die je nach Kanton des Freizügigkeitskontos variiert. Wählen Sie den Kanton strategisch (Schwyz, Zug und Appenzell Innerrhoden haben die niedrigsten Sätze).
| Behördengang | Kündigungsfrist | Wie |
|---|---|---|
| Kündigung Telekommunikation | 30-60 Tage | Per Einschreiben oder online |
| Kündigung Internet | 30-60 Tage | Einschreiben |
| Kündigung Verkehrsabonnement | 30 Tage | Online oder am Schalter |
| Abmeldung bei der Gemeinde | Vor der Abreise | Vor Ort bei der Einwohnerkontrolle |
| KVG-Kündigung | Ab Bestätigung der Abreise | Brief + Abreisenachweis |
| Endreinigung | Vor der Wohnungsübergabe | Spezialisiertes Unternehmen empfohlen |
| Postumleitung | 5 Werktage | Online auf post.ch (CHF 45-240) |
Umzug und Logistik
Für den internationalen Umzug empfiehlt es sich, mehrere Offerten bei spezialisierten Umzugsunternehmen einzuholen. Die Kosten hängen vom Volumen, der Entfernung und den Zusatzleistungen ab. Rechnen Sie mit CHF 3'000 bis CHF 15'000 für einen europäischen Umzug und CHF 8'000 bis CHF 30'000 für einen interkontinentalen Umzug.
Klären Sie die Zollbestimmungen des Ziellandes im Voraus. Die meisten Länder erlauben die zollfreie Einfuhr von Umzugsgut, verlangen aber eine Inventarliste und den Nachweis des vorherigen Wohnsitzes in der Schweiz. Bestimmte Gegenstände (Alkohol, Lebensmittel, Pflanzen) unterliegen Beschränkungen.
Auszugsprotokoll: die kritischen Punkte
Vorsorge und Finanzen bei der Abreise
Der Wegzug aus der Schweiz hat wichtige Auswirkungen auf Ihre Vorsorgegelder. Das 2. Säule-Guthaben (BVG) kann auf ein Freizügigkeitskonto übertragen werden, wenn Sie in der EU/EFTA bleiben, oder bei Wegzug ausserhalb der EU/EFTA bar ausbezahlt werden.
| Säule | Abreise EU/EFTA | Wegzug ausserhalb EU/EFTA |
|---|---|---|
| 1. Säule (AHV) | Über bilaterales Abkommen angerechnet | Rückerstattung unter Bedingungen möglich |
| 2. Säule (BVG) — obligatorischer Teil | Freizügigkeitskonto | Barauszahlung (Steuer 5-10%) |
| 2. Säule (BVG) — überobligatorischer Teil | Barauszahlung möglich | Barauszahlung (Steuer 5-10%) |
| 3. Säule (3a) | Bezug möglich (Steuer) | Bezug möglich (Steuer 5-10%) |
Die Wegzugssteuererklärung
Wenn Sie die Schweiz im Laufe des Jahres verlassen, müssen Sie eine Steuererklärung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zu Ihrem Abreisedatum ausfüllen. Diese Erklärung wird von der Steuerverwaltung zugestellt und muss innerhalb der angegebenen Frist eingereicht werden.
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Häufig gestellte Fragen
Wie lange vor der Abreise muss ich mich abmelden?
Kann ich mein Schweizer Bankkonto behalten?
Wann kann ich meine Pensionskasse auszahlen lassen?
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