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Die Schweiz verlassen — Vollständige Checkliste

Die Schweiz verlassen — Vollständige Checkliste

Mietkündigung, Abmeldung, 2. Säule, Steuern: Alles für einen sorgenfreien Wegzug.

Das Verlassen der Schweiz erfordert zahlreiche administrative und finanzielle Schritte innerhalb bestimmter Fristen. Dieser Leitfaden bietet eine vollständige Checkliste, von der Mietkündigung bis zur Rückforderung Ihrer Vorsorgeguthaben.

Administrative Schritte vor der Abreise

Die Abmeldung aus der Schweiz erfordert eine sorgfältige Planung. Beginnen Sie mindestens 3 Monate vor der Abreise mit den Formalitäten. Die Abmeldung bei der Einwohnergemeinde ist der erste und wichtigste Schritt. Sie müssen ein genaues Abreisedatum angeben und erhalten eine Abmeldebestätigung.

Die Aufenthaltsbewilligung muss beim kantonalen Migrationsamt zurückgegeben werden. Informieren Sie auch Ihre Krankenkasse, AHV/IV-Ausgleichskasse, Pensionskasse und die Steuerbehörde. Jede Institution hat eigene Fristen und Verfahren.

  • Abmeldung bei der Einwohnergemeinde (14 Tage vor Abreise)
  • Aufenthaltsbewilligung beim Migrationsamt zurückgeben
  • Krankenkasse kündigen (Nachweis des neuen Wohnsitzes erforderlich)
  • Steuererklärung bis zum Abreisedatum einreichen
  • Post-Nachsendeauftrag einrichten
  • Einschulung der Kinder im Zielland überprüfen

Kündigung von Versicherungen und Verträgen

Die Krankenkasse kann per Abreisedatum gekündigt werden, sofern Sie einen Nachweis der Abmeldung oder des neuen Wohnsitzes im Ausland vorlegen. Andere Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Auto) haben eigene Kündigungsfristen, die eingehalten werden müssen.

Mietverträge haben in der Schweiz gesetzliche Kündigungsfristen (in der Regel 3 Monate) und bestimmte Kündigungstermine. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag sorgfältig. Strom, Internet, Telefon und andere Verträge müssen ebenfalls fristgerecht gekündigt werden.

  • Krankenkasse: Kündigung per Abreisedatum mit Abmeldebestätigung
  • Mietvertrag: 3 Monate Kündigungsfrist, offizielle Kündigungstermine beachten
  • Autoversicherung: Kündigung bei Abmeldung des Fahrzeugs
  • Handy-/Internetvertrag: je nach Anbieter 1–3 Monate Frist
  • Bankkonten: können in der Regel aus dem Ausland weitergeführt werden
  • Sortieren und Verkauf/Spende nicht mitgenommener Gegenstände

Vorsorge und Steuern bei Wegzug

Beim Verlassen der Schweiz haben Sie Anspruch auf Auszahlung Ihrer 2. Säule (Pensionskasse), wenn Sie in ein Land ausserhalb der EU/EFTA ziehen. Bei Wegzug in ein EU/EFTA-Land kann nur der überobligatorische Teil ausbezahlt werden; der obligatorische Teil wird auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen.

Die 3. Säule (Säule 3a) kann bei definitiver Ausreise vollständig ausbezahlt werden. Die Auszahlung unterliegt einer Quellensteuer, die je nach Kanton des Freizügigkeitskontos variiert. Wählen Sie den Kanton strategisch (Schwyz, Zug und Appenzell Innerrhoden haben die niedrigsten Sätze).

BehördengangKündigungsfristWie
Kündigung Telekommunikation30-60 TagePer Einschreiben oder online
Kündigung Internet30-60 TageEinschreiben
Kündigung Verkehrsabonnement30 TageOnline oder am Schalter
Abmeldung bei der GemeindeVor der AbreiseVor Ort bei der Einwohnerkontrolle
KVG-KündigungAb Bestätigung der AbreiseBrief + Abreisenachweis
EndreinigungVor der WohnungsübergabeSpezialisiertes Unternehmen empfohlen
Postumleitung5 WerktageOnline auf post.ch (CHF 45-240)

Umzug und Logistik

Für den internationalen Umzug empfiehlt es sich, mehrere Offerten bei spezialisierten Umzugsunternehmen einzuholen. Die Kosten hängen vom Volumen, der Entfernung und den Zusatzleistungen ab. Rechnen Sie mit CHF 3'000 bis CHF 15'000 für einen europäischen Umzug und CHF 8'000 bis CHF 30'000 für einen interkontinentalen Umzug.

Klären Sie die Zollbestimmungen des Ziellandes im Voraus. Die meisten Länder erlauben die zollfreie Einfuhr von Umzugsgut, verlangen aber eine Inventarliste und den Nachweis des vorherigen Wohnsitzes in der Schweiz. Bestimmte Gegenstände (Alkohol, Lebensmittel, Pflanzen) unterliegen Beschränkungen.

Auszugsprotokoll: die kritischen Punkte

Vorsorge und Finanzen bei der Abreise

Der Wegzug aus der Schweiz hat wichtige Auswirkungen auf Ihre Vorsorgegelder. Das 2. Säule-Guthaben (BVG) kann auf ein Freizügigkeitskonto übertragen werden, wenn Sie in der EU/EFTA bleiben, oder bei Wegzug ausserhalb der EU/EFTA bar ausbezahlt werden.

SäuleAbreise EU/EFTAWegzug ausserhalb EU/EFTA
1. Säule (AHV)Über bilaterales Abkommen angerechnetRückerstattung unter Bedingungen möglich
2. Säule (BVG) — obligatorischer TeilFreizügigkeitskontoBarauszahlung (Steuer 5-10%)
2. Säule (BVG) — überobligatorischer TeilBarauszahlung möglichBarauszahlung (Steuer 5-10%)
3. Säule (3a)Bezug möglich (Steuer)Bezug möglich (Steuer 5-10%)

Die Wegzugssteuererklärung

Wenn Sie die Schweiz im Laufe des Jahres verlassen, müssen Sie eine Steuererklärung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zu Ihrem Abreisedatum ausfüllen. Diese Erklärung wird von der Steuerverwaltung zugestellt und muss innerhalb der angegebenen Frist eingereicht werden.

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange vor der Abreise muss ich mich abmelden?
Sie müssen sich spätestens 14 Tage vor der Abreise bei Ihrer Einwohnergemeinde abmelden. Für die Kündigung von Verträgen (Wohnung, Versicherungen) sollten Sie jedoch mindestens 3 Monate vorher beginnen.
Kann ich mein Schweizer Bankkonto behalten?
Ja, die meisten Schweizer Banken erlauben es, ein Konto auch nach dem Wegzug weiterzuführen, allerdings oft mit höheren Gebühren für Kunden mit ausländischem Wohnsitz. Einige Banken schliessen jedoch Konten von Personen, die in bestimmte Länder ziehen.
Wann kann ich meine Pensionskasse auszahlen lassen?
Bei definitiver Ausreise aus der Schweiz können Sie die Auszahlung beantragen. Bei Wegzug in ein EU/EFTA-Land nur den überobligatorischen Teil (der obligatorische Teil geht auf ein Freizügigkeitskonto). Bei Wegzug ausserhalb EU/EFTA den gesamten Betrag. Der Antrag erfolgt nach der offiziellen Abmeldung.

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