Zum Inhalt springen
Das Steuersystem der Schweiz verstehen

Das Steuersystem der Schweiz verstehen

Wie Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern zusammenwirken, wer eine Steuererklärung einreichen muss und was sich abziehen lässt.

Kurzantwort

Das Steuersystem der Schweiz funktioniert auf drei Ebenen gleichzeitig: Der Bund, der Kanton und die Gemeinde erheben je eine eigene Steuer auf dasselbe Einkommen, die über eine einzige jährliche Steuererklärung erfasst wird. Da Kantone und Gemeinden ihre Sätze selbst festlegen, hängt Ihre Gesamtsteuerlast stark davon ab, wo in der Schweiz Sie wohnen und arbeiten – nicht nur davon, wie viel Sie verdienen.

Neuankömmlinge sind oft überrascht, dass das Steuersystem der Schweiz keinen einheitlichen nationalen Tarif kennt, sondern mehrstufig aufgebaut ist. Die Bundessteuer gilt landesweit einheitlich, während jeder der 26 Kantone sein eigenes Steuergesetz und seinen eigenen Tarif festlegt und jede Gemeinde innerhalb dieses Kantons zusätzlich einen eigenen Multiplikator auf die Kantonssteuer anwendet. Das Ergebnis ist eine einzige, aus einer Steuererklärung berechnete Gesamtrechnung – doch der Betrag kann sich zwischen zwei nur wenige Autominuten entfernten Adressen spürbar unterscheiden.

Dieser Guide erklärt, wie die drei Ebenen zusammenspielen, wer eine Steuererklärung einreichen muss, welche Abzüge das steuerbare Einkommen typischerweise senken und wie Quellensteuer sowie Pauschalbesteuerung für bestimmte Gruppen ausländischer Personen funktionieren. Es handelt sich um eine allgemeine Erklärung des Rahmens, nicht um eine auf Ihr Einkommen, Vermögen und Ihren Wohnkanton zugeschnittene Beratung.

Wie die drei Ebenen des Steuersystems in der Schweiz zusammenwirken

Die direkte Bundessteuer wird von Bern festgelegt und gilt unabhängig davon, wo in der Schweiz Sie leben, nach demselben Tarif. Sie ist progressiv – der Satz steigt also mit dem Einkommen – und macht im Vergleich zu den beiden anderen Ebenen meist nur einen bescheidenen Anteil Ihrer gesamten Steuerrechnung aus.

Der grösste Teil der Unterschiede entsteht bei der Kantonssteuer. Jeder Kanton hat sein eigenes Steuergesetz, seine eigene Tarifskala und eigene Abzugsregeln, sodass dasselbe Einkommen je nachdem, ob Sie in Genf, Zug, Waadt oder Zürich wohnen, eine unterschiedliche Kantonssteuer ergibt. Die Gemeindesteuer wird anschliessend als Multiplikator – oft Steuerfuss genannt – auf die kantonale Steuerbasis berechnet; dieser Multiplikator variiert selbst innerhalb desselben Kantons von Gemeinde zu Gemeinde.

In der Praxis füllen Sie eine einzige Steuererklärung aus, die alle drei Ebenen abdeckt, und die Steuerverwaltung Ihres Wohnkantons berechnet und erhebt den Gesamtbetrag und leitet den Bundesanteil anschliessend an den Bund weiter.

Kantone und Gemeinden zu vergleichen, bevor Sie sich für einen Wohnort entscheiden, ist eine der folgenreichsten Entscheidungen beim Umzug in die Schweiz – und es ist leicht zu unterschätzen, wie stark der lokale Steuerfuss das Ergebnis verändert. Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen, die Steuerbelastung zusammen mit Wohnen, Schulen und Arbeitsweg bei der Wahl Ihres Wohnorts abzuwägen.

Kostenlose Erstberatung anfordern

Wer eine Steuererklärung einreichen muss, und wann

Schweizerinnen, Schweizer und ausländische Personen mit Niederlassungsbewilligung oder anderen Voraussetzungen für die ordentliche Veranlagung reichen in der Regel jährlich eine Steuererklärung ein, die das weltweite Einkommen und Vermögen deklariert; ausländischer Grundbesitz und die damit verbundenen Einkünfte werden dabei meist nur zur Bestimmung des anwendbaren Steuersatzes berücksichtigt, statt in der Schweiz nochmals besteuert zu werden.

Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung werden in der Regel an der Quelle besteuert: Der Arbeitgeber zieht die Steuer monatlich direkt vom Lohn ab, gemäss den offiziellen Tarifen für Ihren Kanton, Zivilstand und Ihre Kinderzahl. Je nach Einkommen und Kanton müssen oder können Sie danach zusätzlich eine ergänzende oder ordentliche Steuererklärung einreichen, insbesondere wenn Sie Abzüge geltend machen möchten, die in den Quellensteuertarifen nicht bereits berücksichtigt sind.

Fristen und mögliche Verlängerungen werden von jedem Kanton selbst festgelegt, sodass die genaue Frist für Ihre eigene Steuererklärung davon abhängt, wo Sie angemeldet sind; massgeblich ist jedes Jahr das Schreiben oder Portal Ihrer kantonalen Steuerverwaltung.

  • Ordentliche Veranlagung: eine jährliche Steuererklärung zum weltweiten Einkommen, die alle drei Steuerebenen abdeckt
  • Quellensteuer: monatlicher Abzug durch den Arbeitgeber gemäss kantonalen Tarifen
  • Ergänzende oder nachträgliche ordentliche Veranlagung: in vielen Kantonen möglich für an der Quelle besteuerte Personen, die zusätzliche Abzüge geltend machen möchten
  • Kantonale Fristen und Verlängerungen sind unterschiedlich: klären Sie diese direkt mit Ihrer Gemeinde oder Ihrem Kanton
Wird eine Einreichungsfrist oder ein Fristverlängerungsgesuch verpasst, kann dies zu einer Ermessensveranlagung und Bussen führen. Falls Sie unsicher sind, ob Sie an der Quelle oder ordentlich besteuert werden, prüfen Sie Ihre Lohnabrechnung und klären Sie dies mit Ihrem kantonalen Steueramt, statt es anzunehmen.

Abzüge, die Ihr steuerbares Einkommen senken

Das Schweizer Steuerrecht erlaubt eine Reihe von Abzügen, bevor der Steuersatz angewendet wird, und wer die für die eigene Situation passenden nutzt, kann die Steuerrechnung spürbar senken. Manche gelten bundesweit unter denselben Bedingungen, andere werden von jedem Kanton selbst festgelegt und unterscheiden sich in Höhe und Voraussetzungen.

  • Einzahlungen in die gebundene Vorsorge (Säule 3a), innerhalb eines jährlichen Höchstbetrags, der für Angestellte mit Pensionskassenanschluss und für Selbstständige unterschiedlich ausfällt
  • Freiwillige Einkaufsbeiträge in die berufliche Vorsorge (2. Säule), oft relevant für Personen, die aus dem Ausland zuziehen und Lücken in ihrer Schweizer Vorsorgegeschichte haben
  • Berufsauslagen wie Fahrtkosten zur Arbeit, auswärtige Verpflegung und berufsbezogene Weiterbildung
  • Kinderbetreuungskosten, innerhalb von Grenzen, die sich zwischen Bund und Kanton unterscheiden
  • Hypothekarzinsen für Wohneigentum
  • Versicherungsprämien und Sparzinsen, innerhalb kantonaler Grenzen
  • Krankheitskosten oberhalb eines vom Kanton festgelegten Schwellenwerts
  • Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen, innerhalb eines Prozentsatzes des Nettoeinkommens

Vorsorgeplanung ist für Neuankömmlinge besonders wichtig

Der Einkauf fehlender Beitragsjahre in die berufliche Vorsorge lohnt sich oft besonders in den ersten Jahren nach der Ankunft in der Schweiz, da Lücken durch Auslandaufenthalte zu diesem Zeitpunkt meist grösser sind. Wie viel Sie einkaufen können und welche steuerliche Wirkung dies hat, hängt vom Reglement Ihrer Pensionskasse ab – ein Punkt, den Sie besser mit einer Fachperson prüfen, statt ihn selbst zu schätzen.

Sonderregelungen: Pauschalbesteuerung und grenzüberschreitende Situationen

Eine kleine Zahl von Kantonen erlaubt es ausländischen Staatsangehörigen, die in der Schweiz Wohnsitz nehmen, ohne dort einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, sich nach ihrem Lebensaufwand statt nach dem tatsächlichen weltweiten Einkommen besteuern zu lassen – ein Regime, das allgemein als Pauschal- oder Aufwandbesteuerung bekannt ist. Nicht jeder Kanton bietet diese Option an, und die Kantone, die dies tun, wenden eigene Mindestbeträge und Bedingungen an, sodass die Berechtigung im Einzelfall anhand der aktuellen kantonalen und bundesrechtlichen Vorschriften geprüft werden muss.

Wenn Sie weiterhin Einkommen erzielen oder Vermögen ausserhalb der Schweiz halten, bestimmt das Netz der Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit anderen Ländern in der Regel, welches Land welchen Teil Ihres Einkommens besteuern darf und wie das andere Land eine erneute Besteuerung vermeidet. Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger gelten spezifische Abkommen, die sowohl vom Arbeitskanton als auch vom Wohnsitzland abhängen, und die anwendbaren Regeln unterscheiden sich von einer Grenzregion zur anderen.

Ebenfalls lesenswert

Häufig gestellte Fragen

Wie werden Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern zu einer Rechnung zusammengeführt?
Sie reichen eine einzige jährliche Steuererklärung ein, aus der Ihre kantonale Steuerverwaltung alle drei Bestandteile berechnet: einen einheitlichen Bundessatz, einen vom Steuergesetz Ihres Kantons festgelegten Kantonssatz und einen auf den Kantonsbetrag angewendeten Gemeindemultiplikator. Die drei Beträge werden zu einer Gesamtrechnung zusammengezählt, weshalb dasselbe Einkommen je nach Adresse zu unterschiedlichen Gesamtbeträgen führen kann.
Muss ich trotzdem eine Steuererklärung einreichen, wenn ich an der Quelle besteuert werde?
Nicht immer. Viele quellenbesteuerte Arbeitnehmende reichen nie eine separate Steuererklärung ein, da der monatliche Abzug bereits den Standardtarifen entspricht. Je nach Kanton und Einkommenshöhe müssen Sie jedoch unter Umständen eine ergänzende Steuererklärung für weitere Einkünfte oder Vermögenswerte einreichen, und Sie können in der Regel eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen, wenn Sie Abzüge geltend machen möchten, die in den Quellensteuertarifen nicht enthalten sind.
Kann ich Vorsorgebeiträge von meinem steuerbaren Einkommen abziehen?
Ja. Einzahlungen in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) sind bis zu einem jährlichen Höchstbetrag abzugsfähig, und freiwillige Einkäufe in die berufliche Vorsorge (2. Säule) sind in der Regel ebenfalls vollständig abzugsfähig. Beides sind gängige Instrumente der Steuerplanung, wobei Einkäufe oft besonders in den ersten Jahren nach der Ankunft in der Schweiz relevant sind, wenn Vorsorgelücken durch Auslandaufenthalte bestehen.
Werde ich in der Schweiz auf Einkommen besteuert, das ich im Ausland erziele?
Als steuerpflichtige Person mit ordentlicher Veranlagung in der Schweiz deklarieren Sie in der Regel Ihr weltweites Einkommen und Vermögen, wobei ausländischer Grundbesitz und die damit verbundenen Einkünfte meist nur zur Festlegung des anwendbaren Steuersatzes dienen und nicht ein zweites Mal besteuert werden. Die Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit vielen Ländern bestimmen dann, wie im Ausland bereits besteuertes Einkommen angerechnet oder befreit wird.
Was ist die Pauschalbesteuerung, und gilt sie für mich?
Bei der Pauschal- oder Aufwandbesteuerung werden bestimmte ausländische Staatsangehörige, die in die Schweiz ziehen, ohne dort zu arbeiten, nach ihrem Lebensaufwand statt nach dem tatsächlichen Einkommen besteuert. Sie ist nur in einigen Kantonen verfügbar, unter Bedingungen und Mindestbeträgen, die kantonal und bundesrechtlich festgelegt sind, und sie gilt nicht, wenn Sie in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Die Berechtigung sollte anhand der aktuellen Regeln Ihres jeweiligen Kantons geprüft werden.

Rückruf anfordern

Eine Beraterin oder ein Berater meldet sich innerhalb von 24 Stunden an Werktagen bei Ihnen — unverbindlich. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.

Bereit für den nächsten Schritt?

Sprechen Sie unverbindlich mit einer Beraterin oder einem Berater über Ihre Situation.