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Arbeitsvertrag in der Schweiz — Was Sie wissen müssen

Arbeitsvertrag in der Schweiz — Was Sie wissen müssen

Vertragsarten, Klauseln, Probezeit, Kündigung: Den Schweizer Arbeitsvertrag verstehen.

Der Schweizer Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich sein, aber ein schriftlicher Vertrag wird dringend empfohlen. Dieser Leitfaden erklärt die verschiedenen Vertragsarten, die wichtigen Klauseln und Ihre Rechte.

Arten von Arbeitsverträgen

Unbefristeter Arbeitsvertrag (CDI)

Der CDI (unbefristeter Arbeitsvertrag) ist die Norm in der Schweiz. Er hat kein Enddatum und bietet die grösste Stabilität. Er kann von jeder Partei unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen aufgelöst werden.

Befristeter Arbeitsvertrag (CDD)

Der CDD (befristeter Arbeitsvertrag) endet automatisch zum vereinbarten Datum. Er erfordert keine Kündigung und sieht keine Kündigungsfrist vor, sofern nicht anders vereinbart. Achtung: Ein CDD kann nicht vor seinem Ablauf gekündigt werden, ausser aus wichtigen Gründen.

Temporärarbeit (Zeitarbeit)

Sie sind bei einer Personalvermittlung (Adecco, Randstad usw.) angestellt und werden einem Kundenunternehmen zur Verfügung gestellt. Die Dauer ist variabel, und Sie profitieren von denselben Mindestbedingungen wie die Festangestellten des Unternehmens.

Praktikum

Das Praktikum ist ein vollwertiger Arbeitsvertrag mit einem Ausbildungsziel. Es ist vergütet (in der Regel CHF 2'000 bis CHF 3'500 pro Monat) und dauert typischerweise 6 bis 12 Monate.

Wichtige Vertragsklauseln

Die Gesamtvergütung in der Schweiz geht weit über das Grundgehalt hinaus. Der 13. Monatslohn ist verbreitet, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Stellen Sie sicher, dass Sie folgende Elemente verstehen und verhandeln:

  • Konkurrenzverbot: Dauer, geografischer Radius, Entschädigung
  • Überstunden: 125% Lohn oder Zeitkompensation
  • Spesenentschädigung: Reise, Verpflegung, Homeoffice
  • Gesamtarbeitsvertrag (GAV): branchenspezifische Regelungen
  • Lohnfortzahlung bei Krankheit: je nach GAV und Versicherung
  • Weiterbildungsbudget und Sprachkurse
  • Relocation-Paket (Umzugskosten, temporäre Unterkunft, Schulgebühren)
  • Firmenfahrzeug, Mobiltelefon, Laptop
  • Weiterbildungsbudget und Sprachkurse
  • Relocation-Paket (Umzugskosten, temporäre Unterkunft, Schulgebühren)
  • Anwendbarer Gesamtarbeitsvertrag (GAV), falls vorhanden

Probezeit und Kündigungsfristen

Die Probezeit beträgt in der Schweiz standardmässig einen Monat, kann aber vertraglich auf maximal drei Monate verlängert werden. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von sieben Tagen gekündigt werden.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen betragen: 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate vom 2. bis 9. Dienstjahr, 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr. Längere Fristen können vertraglich vereinbart werden und sind bei Kaderpositionen üblich (bis zu 6 Monate).

Probezeit

Die gesetzliche Probezeit beträgt einen Monat. Sie kann durch schriftliche Vereinbarung auf maximal 3 Monate verlängert werden, was in den meisten Verträgen die Norm ist. Während dieser Zeit beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage. Die Probezeit wird bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft unterbrochen.

Nach der Vertragsunterzeichnung

Sobald Sie Ihren Vertrag unterzeichnet haben, achten Sie auf folgende Punkte:

Verhandlungspunkte für Expatriates

Als Expatriate können und sollten mehrere Elemente Ihres Vertrags über das Grundgehalt hinaus verhandelt werden.

ElementÜblichVerhandelbar
13. MonatslohnIn den meisten VerträgenPrüfen, ob im angegebenen Gehalt enthalten
Relocation-Paket20-25 TageUmzug, temporäre Unterkunft, Erkundungsreise
Homeoffice0-2 Tage/WocheBis zu 3-4 Tage, im Vertrag aufnehmen
SprachkurseVom Arbeitgeber finanzierte SprachkurseKriterien und Zielbetrag klären
SchulgebührenNicht-StandardSelten spontan angeboten
13. MonatJe nach Stelle und ErfahrungBis zu 30 Tage für Kaderpositionen
PensionskassenbeiträgeAutomatisch abgezogene BeiträgeÜberobligatorischen Anteil verhandeln

Häufig gestellte Fragen

Muss mein Arbeitsvertrag schriftlich sein?
Gesetzlich nicht zwingend, aber dringend empfohlen. Ein schriftlicher Vertrag schützt beide Parteien und klärt wichtige Punkte wie Lohn, Arbeitszeit, Probezeit und Kündigungsfrist. Bei bestimmten Vertragsarten (Temporärarbeit, Lehrvertrag) ist die Schriftform obligatorisch.
Was ist der 13. Monatslohn?
Eine zusätzliche Monatszahlung, die in den meisten Branchen üblich ist, aber gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wenn ein Jahreslohn von CHF 100'000 angegeben wird, klären Sie, ob dies 12 x CHF 8'333 oder 13 x CHF 7'692 bedeutet.
Kann ich während der Probezeit gekündigt werden?
Ja, während der Probezeit (1–3 Monate) kann beiden Seiten mit einer Frist von 7 Tagen kündigen. Auch während der Probezeit gilt der Kündigungsschutz bei Krankheit (bis zu 1 Monat bei Probezeit von 3 Monaten).

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