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AHV/AVS Schweiz: Was der Begriff bedeutet

AHV/AVS Schweiz: Was der Begriff bedeutet

Eine verständliche Erklärung der AHV/AVS, der staatlichen Rentenversicherung der Schweiz, für Menschen, die in die Schweiz ziehen.

Kurzantwort

AHV (Deutsch) beziehungsweise AVS (Französisch) ist die schweizerische Alters- und Hinterlassenenversicherung, die staatliche Rentensäule, in die praktisch jede Person einzahlt, die in der Schweiz lebt oder arbeitet. Die Beiträge werden vom Lohn abgezogen oder Selbstständigen und Nichterwerbstätigen in Rechnung gestellt und finanzieren später Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsleistungen.

Wer zum Arbeiten oder einfach zum Leben in die Schweiz zieht, begegnet der Abkürzung AHV oder AVS bereits in den ersten Wochen, meist auf einer Lohnabrechnung oder einem Formular für die Aufenthaltsbewilligung. Sie bezeichnet dasselbe Versicherungssystem in zwei Amtssprachen der Schweiz: Alters- und Hinterlassenenversicherung auf Deutsch, Assurance-vieillesse et survivants auf Französisch. Sie bildet das Fundament der schweizerischen Sozialversicherung.

Die AHV/AVS früh zu verstehen ist wichtig, weil sie sich auf den Nettolohn, die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers und langfristig auf den Anspruch auf eine Schweizer Rente auswirkt. Für Expats, HR-Teams und Führungskräfte, die einen Umzug organisieren, gehört sie zu den ersten administrativen Bausteinen eines Wechsels in die Schweiz.

Wo die AHV/AVS im Schweizer Rentensystem steht

Die Schweizer Altersvorsorge stützt sich auf drei Säulen. Die AHV/AVS ist die erste und obligatorische Säule und soll den Existenzbedarf im Alter decken. Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge, die an den Arbeitgeber gekoppelt ist, und die dritte Säule umfasst das freiwillige private Sparen.

Als Neuankömmling werden Sie in der Regel in der ersten Säule versichert, sobald Sie in der Schweiz Einkommen erzielen, sei es als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer oder als selbstständig erwerbende Person. Die zweite Säule greift meist erst, wenn Lohn und Anstellungsverhältnis die entsprechenden Schwellenwerte erreichen, was Ihr Arbeitgeber oder Ihre Lohnbuchhaltung bestätigen kann.

Wie sich die AHV/AVS auf Lohnabrechnung und Budget von Expats auswirkt

Bei Angestellten erscheint der AHV/AVS-Beitrag als fester Prozentsatz auf jeder Lohnabrechnung, dem ein gleich hoher Arbeitgeberbeitrag gegenübersteht. Dieser Posten wird zusammen mit verwandten Versicherungen (Invalidenversicherung und Erwerbsersatzordnung) in einer einzigen Lohnposition ausgewiesen, weshalb es sich lohnt, beim Arbeitgeber oder in der Personalabteilung nach der genauen Aufschlüsselung für den eigenen Vertrag zu fragen.

Selbstständige und Nichterwerbstätige, darunter auch manche mitziehenden Ehepartnerinnen und Ehepartner, werden direkt von der kantonalen AHV/AVS-Ausgleichskasse veranlagt, gestützt auf deklariertes Einkommen oder Vermögen. Das führt bei Haushalten, die ohne lokale Anstellung in die Schweiz ziehen, häufig zu Verwirrung, da die Rechnung unabhängig von jeder Lohnabrechnung eintrifft.

Bewahren Sie jede AHV/AVS-Abrechnung und jeden Beitragsausweis auf, auch bei kurzen Aufenthalten in der Schweiz: Sie dokumentieren Ihre Beitragsjahre und sind wichtig, wenn Sie später eine Rente beantragen oder zwischen Systemen wechseln.

Häufige Stolpersteine für Neuankömmlinge

Der häufigste Fehler besteht darin, anzunehmen, die AHV/AVS funktioniere wie ein Rentensystem in einem anderen Land, insbesondere bei Fragen zur Übertragbarkeit, zu Mindestbeitragszeiten und zur Koordination mit einem System im Heimatland. Diese Regeln hängen von der Staatsangehörigkeit, dem vorherigen Wohnsitzland und einem allfälligen Sozialversicherungsabkommen ab und sollten daher für die persönliche Situation geprüft und nicht einfach vorausgesetzt werden.

Ein weiterer verbreiteter Stolperstein ist, die AHV/AVS-Pflicht für einen nicht erwerbstätigen, volljährigen Ehepartner oder Partner zu übersehen, da Beiträge auch ohne lokale Anstellung geschuldet sein können. Haushalte, die damit nicht rechnen, erhalten mitunter Monate nach der Ankunft eine unerwartete Rechnung der kantonalen Ausgleichskasse.

Da Anmeldung und Beiträge zur AHV/AVS je nach Kanton, Erwerbsstatus und Haushaltssituation variieren, arbeiten unsere Beraterinnen und Berater mit qualifizierten Fachpersonen zusammen, damit bei Ihrer Anmeldung nichts übersehen wird.

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Häufig gestellte Fragen

Sind AVS und AHV dasselbe?
Ja. AVS und AHV bezeichnen dieselbe schweizerische Alters- und Hinterlassenenversicherung. AVS ist die französische Abkürzung (Assurance-vieillesse et survivants), AHV die deutsche (Alters- und Hinterlassenenversicherung). Häufig findet sich auch AVS/AI beziehungsweise AHV/IV, was die verbundene Invalidenversicherung mit einschliesst.
Muss ich AHV/AVS-Beiträge zahlen, wenn ich in der Schweiz nicht erwerbstätig bin?
In der Regel ja, sobald Sie ab einem bestimmten Alter Wohnsitz in der Schweiz haben und nicht anderweitig befreit sind, denn die AHV/AVS-Beitragspflicht knüpft an den Wohnsitz und nicht nur an eine Erwerbstätigkeit an. Nichterwerbstätige werden meist von der kantonalen Ausgleichskasse anhand ihrer finanziellen Verhältnisse veranlagt, weshalb sich eine rasche Anmeldung nach der Ankunft lohnt, um rückwirkende Rechnungen zu vermeiden.
Kann ich mir meine AHV/AVS-Beiträge zurückerstatten lassen, wenn ich die Schweiz verlasse?
Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Zielland ab, da manche Sozialversicherungsabkommen Leistungen koordinieren statt eine Rückerstattung zu ermöglichen, während in anderen Fällen ein Kapitalbezug in Frage kommt. Dies ist eine Einzelfallfrage, die von den persönlichen Umständen abhängt und vor jeder Planung mit einer qualifizierten Fachperson geklärt werden sollte.

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