Zum Inhalt springen
Umzug von Südafrika in die Schweiz

Umzug von Südafrika in die Schweiz

Ein praktischer Leitfaden zu Bewilligungen, Zoll, Versicherung und Ankommen für südafrikanische Staatsangehörige, die in die Schweiz ziehen.

Wer von Südafrika in die Schweiz zieht, durchläuft ein Aufenthaltsverfahren, das für Drittstaatsangehörige gedacht ist, denn zwischen Südafrika und der Schweiz besteht kein Freizügigkeitsabkommen. Anders als EU-/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger benötigen südafrikanische Staatsangehörige einen Arbeitgeber oder eine andere qualifizierende Grundlage für Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung, und die Zulassung unterliegt dem schweizerischen Kontingentsystem für Arbeitskräfte aus Drittstaaten. Deshalb ist eine frühzeitige, gut dokumentierte Vorbereitung hier noch wichtiger als für Zuziehende aus Europa.

Über die Einwanderungsfragen hinaus bringt ein Umzug aus Südafrika auch praktische Entscheidungen mit sich, die man aus der Distanz leicht unterschätzt: Was wird verschifft oder ersetzt, wie funktioniert die obligatorische Krankenversicherung, lässt sich der Führerschein umtauschen, und wie fügen sich Schule und Bankgeschäfte nach der Ankunft zusammen? Dieser Ratgeber führt Schritt für Schritt durch alle Phasen, von den Grundlagen der Bewilligung bis zu den ersten Wochen im Land, damit Sie den Umzug mit realistischem Zeit- und Kostenrahmen planen können.

Wichtige Fakten

Bewilligungsweg
Drittstaatsangehörige: arbeitgeberfinanzierte Kontingentsbewilligung oder andere qualifizierende Grundlage
Krankenversicherung
Obligatorische Grundversicherung für alle Einwohnerinnen und Einwohner, kurz nach der Ankunft abzuschliessen
Führerschein
Nach Wohnsitznahme gilt eine Umtauschfrist; ein südafrikanischer Führerschein ist nicht unbegrenzt gültig
Hausrat
Bereits genutzte persönliche Gegenstände können unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei eingeführt werden

Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen für südafrikanische Staatsangehörige

Südafrika gehört weder zur Europäischen Union noch zur EFTA, weshalb südafrikanische Staatsangehörige den schweizerischen Regeln für Drittstaatsangehörige unterliegen und nicht der Personenfreizügigkeit, die für EU-/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger gilt. In der Praxis bedeutet das: Sie benötigen in der Regel bereits vor der Einreise eine konkrete Aufenthaltsgrundlage – ein Stellenangebot eines Schweizer Arbeitgebers, eine unternehmensinterne Versetzung, eine selbstständige Erwerbstätigkeit, die den kantonalen Kriterien entspricht, oder Familiennachzug zu einer bereits in der Schweiz niedergelassenen Person.

Für eine Anstellung muss der Arbeitgeber üblicherweise nachweisen, dass keine gleich qualifizierte Person aus der Schweiz, der EU oder der EFTA für die Stelle zur Verfügung stand, und die Stelle muss meist innerhalb eines begrenzten jährlichen Kontingents für Bewilligungen aus Drittstaaten liegen. Die kantonalen Migrationsämter prüfen die Gesuche, bevor sie dem Staatssekretariat für Migration (SEM) zur endgültigen Genehmigung vorgelegt werden – das Verfahren umfasst somit kantonale und eidgenössische Schritte.

Zu den möglichen Bewilligungskategorien zählen die kurzfristige Bewilligung L, die anfängliche Bewilligung B für einen befristeten Erwerbszweck und schliesslich, nach einer qualifizierenden Aufenthaltsdauer, die Niederlassungsbewilligung C. Welche Bewilligung im Einzelfall infrage kommt, hängt von Vertragsdauer, Qualifikation und Wohnkanton ab – eine individuelle Prüfung Ihrer Situation ist daher aussagekräftiger als eine allgemeine Antwort.

Ein regelkonformes Gesuch als Drittstaatsangehörige oder Drittstaatsangehöriger zusammenzustellen und auf den richtigen Kanton sowie das passende Kontingent abzustimmen, ist genau der Punkt, an dem ein spezialisiertes Immigration-Team über eine reibungslose Bewilligung oder monatelanges Hin und Her entscheidet. Unsere Beraterinnen und Berater prüfen Ihr Profil und koordinieren die Einreichung mit dem Arbeitgeber und den kantonalen Behörden.

Kostenlose Erstberatung anfordern

Hausrat und Fahrzeug mitbringen

Wer seinen Hauptwohnsitz in die Schweiz verlegt, kann persönliche Gegenstände und Hausrat, die tatsächlich bereits genutzt wurden, grundsätzlich zollfrei einführen – vorausgesetzt, es lässt sich belegen, dass sie zum bisherigen Haushalt im Ausland gehörten und mit umziehen. Die Schweizer Zollbehörden erwarten eine klare Inventarliste sowie den Nachweis, dass es sich um einen echten Wohnsitzwechsel handelt und nicht um eine einmalige Lieferung neuer Waren.

Neue Gegenstände sowie Waren, für die kein vorheriger Gebrauch belegt werden kann, gelten in der Regel als gewöhnliche Einfuhr und können Zoll sowie Schweizer Mehrwertsteuer auslösen. Wer ein Fahrzeug mitbringen möchte, muss dies getrennt von den übrigen Hausratsgegenständen betrachten: In der Schweiz gelten dafür eigene Zulassungs- und technische Prüfvorschriften, zusätzlich zur Zollanmeldung an der Grenze.

Da die geltenden Regeln vom genauen Charakter und Wert der Sendung abhängen, lohnt es sich, Inventar und Belege schon lange vor der Abfahrt des Containers aus Südafrika vorzubereiten und die aktuellen Anforderungen mit dem Schweizer Zoll oder Ihrer Relocation-Beraterin bzw. Ihrem Relocation-Berater abzuklären.

  • Kaufbelege oder Nachweise über vorherige Nutzung für wertvollere Gegenstände aufbewahren
  • Ein detailliertes, übersetztes Inventar für die Zollanmeldung vorbereiten
  • Die Fahrzeugeinfuhr als eigenen Prozess getrennt vom übrigen Hausrat behandeln
  • Aktuelle Freigrenzen und Formulare vor dem Versand bestätigen lassen

Haustiere, Führerschein und Alltagsverwaltung

Die Mitnahme eines Hundes oder einer Katze aus Südafrika erfordert vorausschauende Planung: Es gelten Anforderungen an Mikrochip-Kennzeichnung, Tollwutimpfung und eine Wartefrist vor der Einreise, dazu die entsprechenden tierärztlichen und einfuhrbezogenen Unterlagen. Da Südafrika ausserhalb der EU liegt, entspricht das Verfahren eher einer Heimtiereinfuhr aus einem Nicht-EU-Land als den vereinfachten Regeln zwischen europäischen Ländern – rechnen Sie eher mit mehreren Monaten als mit wenigen Wochen.

Ein südafrikanischer Führerschein kann nach der Wohnsitznahme in der Schweiz in der Regel für eine begrenzte Zeit weiter genutzt werden; danach muss er gegen einen Schweizer Führerschein umgetauscht werden, wenn Sie weiterhin fahren möchten. Je nach Kanton kann der Umtausch eine Theorieprüfung, eine praktische Prüfung oder beides erfordern, da Südafrika nicht auf der Liste der Länder mit automatischem Gegenrecht beim Führerscheinumtausch steht.

Die Eröffnung eines Schweizer Bankkontos, die Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde und die Beantragung einer Schweizer Steuer-Identifikationsnummer erfolgen üblicherweise in denselben ersten Wochen. Die meisten Gemeinden verlangen eine persönliche Anmeldung kurz nach der Ankunft, mit Pass, Bewilligungsbestätigung und Mietvertrag.

Typische Unterlagen, die Sie im Voraus vorbereiten sollten

  • Beglaubigte Kopien des Passes sowie, falls zutreffend, von Heirats- oder Geburtsurkunden
  • Nachweise über Qualifikationen und Arbeitsvertrag für das Bewilligungsgesuch
  • Impf- und Mikrochip-Nachweise für mitgeführte Haustiere
  • Kontoauszüge oder Vermögensnachweise, die von manchen Kantonen oder Vermietenden verlangt werden

Krankenversicherung und Gesundheitsversorgung nach der Ankunft

In der Schweiz muss jede in der Schweiz wohnhafte Person, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, innerhalb einer bestimmten Frist nach der Wohnsitznahme eine Grundversicherung bei einem anerkannten Schweizer Versicherer abschliessen; die Deckung kann bei rechtzeitiger Anmeldung in der Regel rückwirkend ab dem Ankunftsdatum gelten. Diese Pflicht besteht unabhängig von einer allfälligen privaten internationalen Krankenversicherung aus Südafrika, die die Schweizer Anforderung in der Regel nicht allein erfüllt.

Die Prämien der Grundversicherung variieren je nach Kanton, Versicherer und gewählter Franchise, und ein Vergleich der Angebote lohnt sich, da die obligatorische Deckung zwar einheitlich, der Preis aber unterschiedlich ist. Bei Fragen zu Franchise und passenden Zusatzversicherungen vermitteln unsere Beraterinnen und Berater an qualifizierte Versicherungsspezialistinnen und -spezialisten, anstatt einen einzelnen Versicherer zu empfehlen.

Sobald die Versicherung besteht, melden Sie sich bei einer Hausärztin oder einem Hausarzt vor Ort an und erhalten Zugang zum Schweizer Gesundheitssystem auf derselben Grundlage wie ansässige Personen, einschliesslich Facharztüberweisungen bei Bedarf.

Steuerliche Aspekte beim Umzug aus Südafrika

Ihre steuerliche Situation in der Schweiz hängt von Bewilligungsart, Wohnkanton und Wohngemeinde sowie von der Struktur Ihres Einkommens ab; viele ausländische Arbeitnehmende mit einer Bewilligung B werden in den ersten Jahren direkt über die Lohnabrechnung quellenbesteuert, statt eine vollständige Steuererklärung einzureichen. Wie Südafrika und die Schweiz Ihren Umzug steuerlich behandeln, hängt zudem mit den südafrikanischen Regeln zu Wegzug und Ansässigkeit zusammen – eine Frage, die von Ihren Schweizer Verpflichtungen zu unterscheiden ist.

Da Doppelbesteuerungsabkommen, Wegzugssteuerfragen und der Zeitpunkt des Wechsels der Steueransässigkeit in Südafrika technisch und individuell sind, sollten Sie sich vor dem Umzug von einer qualifizierten Steuerberaterin bzw. einem qualifizierten Steuerberater in beiden Ländern beraten lassen, statt sich auf allgemeine Hinweise zu verlassen.

Unsere Beraterinnen und Berater können Ihnen die passenden Fachpersonen vermitteln und Ihnen helfen zu verstehen, welche Fragen zu klären sind, ohne selbst Steuerberatung zu leisten.

Schule und Ankommen als Familie

Familien mit Kindern entscheiden sich zwischen der öffentlichen Schule, die in der jeweiligen Kantonssprache unterrichtet und für Ansässige kostenlos ist, und privaten oder internationalen Schulen, die englischsprachige oder andere Lehrpläne gegen Bezahlung anbieten. Die richtige Wahl hängt vom Alter der Kinder, der geplanten Aufenthaltsdauer in der Schweiz und davon ab, wie schnell die Kinder in das lokale Sprachumfeld eingebunden werden sollen.

Die kulturelle Eingewöhnung fällt südafrikanischen Familien meist leichter in Regionen mit etablierter internationaler Gemeinschaft, etwa in Genf, Zürich oder der Region Genfersee, wo Englisch im Alltag weit verbreitet ist, auch wenn Deutsch, Französisch oder Italienisch die offizielle Kantonssprache bleibt. Dennoch helfen bereits einfache Kenntnisse der Lokalsprache spürbar im Alltag mit Behörden und beim Aufbau lokaler Beziehungen.

Schritte und Fristen

1

Bewilligungsgrundlage sichern

Bestätigen Sie das Arbeitsangebot, die unternehmensinterne Versetzung oder eine andere qualifizierende Grundlage für die Schweizer Aufenthaltsbewilligung, bevor Sie Ihr Abreisedatum aus Südafrika festlegen.

2

Bewilligungsgesuch einreichen

Ihr Arbeitgeber und das kantonale Migrationsamt übernehmen das formelle Gesuch; planen Sie ausreichend Zeit für die kantonale Prüfung und die eidgenössische Bestätigung ein, bevor Sie Ihre Reise planen.

3

Umzug des Hausrats organisieren

Bereiten Sie Ihr Zollinventar vor, entscheiden Sie, was verschifft, verkauft oder ersetzt wird, und buchen Sie Ihre Umzugsfirma mit genügend Vorlauf für See- oder Landtransport aus Südafrika.

4

Bei der Schweizer Gemeinde anmelden

Sobald eine Wohnung vorhanden ist, melden Sie sich persönlich bei der Wohnsitzgemeinde an – mit Pass, Bewilligungsbestätigung und Mietvertrag, innerhalb der vorgeschriebenen Frist.

5

Krankenversicherung und Bankkonto einrichten

Schliessen Sie kurz nach der Ankunft die obligatorische Grundversicherung ab und eröffnen Sie ein Schweizer Bankkonto – beides wird für viele weitere Verwaltungsschritte benötigt.

6

Führerscheinumtausch erledigen

Prüfen Sie die Frist und Anforderungen Ihres Kantons für den Umtausch des südafrikanischen Führerscheins und buchen Sie eine allfällige Prüfung rechtzeitig vor Ablauf der Frist.

Ebenfalls lesenswert

Häufig gestellte Fragen

Brauchen Südafrikanerinnen und Südafrikaner ein Visum, um für die Arbeit in die Schweiz zu ziehen?
Ja, in den meisten Fällen. Südafrikanische Staatsangehörige benötigen für eine Erwerbstätigkeit in der Regel ein Einreisevisum in Verbindung mit einer genehmigten Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung, da zwischen Südafrika und der Schweiz kein Freizügigkeitsabkommen besteht. Die Bewilligung muss grundsätzlich vor der Einreise mit Erwerbsabsicht vorliegen.
Gibt es ein Kontingent, das die Anzahl Arbeitsbewilligungen für Südafrikanerinnen und Südafrikaner begrenzt?
Ja. Die Schweiz wendet ein jährliches Kontingentsystem für Arbeitsbewilligungen von Drittstaatsangehörigen an, wozu auch südafrikanische Gesuchstellende zählen. Die Kontingente werden auf die Kantone verteilt und können vor Jahresende ausgeschöpft sein, weshalb eine frühzeitige Einreichung die Chancen verbessert.
Kann ich meinen südafrikanischen Führerschein in der Schweiz nutzen?
Nach der Wohnsitznahme können Sie in der Regel für eine begrenzte Zeit mit dem südafrikanischen Führerschein fahren, müssen ihn danach aber gegen einen Schweizer Führerschein umtauschen, um weiterhin legal fahren zu dürfen. Für Südafrika gilt kein automatisches Gegenrecht, sodass der Umtausch je nach Kanton eine Prüfung erfordern kann.
Wie lange dauert es, Haustiere von Südafrika in die Schweiz zu bringen?
Rechnen Sie eher mit mehreren Monaten als mit Wochen, wegen Mikrochip-Kennzeichnung, Tollwutimpfung und einer allfälligen Wartefrist vor der Einreise, da Südafrika für die Heimtiereinfuhr als Nicht-EU-Land gilt. Beginnen Sie die tierärztlichen Formalitäten so früh wie möglich in Ihrer Planung.
Ist eine Krankenversicherung wirklich für alle Pflicht, die in die Schweiz ziehen?
Ja. Jede in der Schweiz wohnhafte Person, einschliesslich südafrikanischer Staatsangehöriger mit Arbeits- oder Aufenthaltsbewilligung, muss innerhalb der vorgeschriebenen Frist nach der Ankunft eine Grundversicherung bei einem anerkannten Schweizer Versicherer abschliessen. Eine bestehende südafrikanische oder internationale private Deckung ersetzt diese Pflicht in der Regel nicht.
Werde ich nach dem Umzug in die Schweiz weiterhin in Südafrika besteuert?
Das hängt davon ab, wie und wann Sie Ihre Steueransässigkeit nach südafrikanischem Recht formell wechseln, und dies wirkt auf Ihren steuerlichen Status in der Schweiz zurück. Da Wegzugssteuer- und Doppelbesteuerungsfragen technisch und individuell sind, sollten Sie sich vor dem endgültigen Umzug von einer qualifizierten Steuerberaterin bzw. einem qualifizierten Steuerberater in beiden Ländern beraten lassen.
Welche Schweizer Städte eignen sich am besten für südafrikanische Familien?
Genf, Zürich und die weitere Region Genfersee verfügen über etablierte internationale Gemeinschaften und ein breites Angebot an englischsprachigen Schulen, was vielen südafrikanischen Familien den ersten Einstieg erleichtert. Der richtige Standort hängt weiterhin von Arbeitsort, Budget und der Bedeutung der lokalsprachigen Eingliederung für die Kinder ab.

Bereit für den nächsten Schritt?

Sprechen Sie unverbindlich mit einer Beraterin oder einem Berater über Ihre Situation.