Zum Inhalt springen
Umzug von Portugal in die Schweiz

Umzug von Portugal in die Schweiz

Was portugiesische Staatsangehörige vor und nach dem Umzug bei Bewilligung, Wohnen, Krankenversicherung und Zoll regeln müssen.

Ein Umzug von Portugal in die Schweiz ist deutlich unkomplizierter als aus einem Nicht-EU-Staat, denn Portugal ist EU-Mitglied, und beide Länder sind durch das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU gebunden. Als portugiesische Staatsangehörige oder portugiesischer Staatsangehöriger benötigen Sie vor der Einreise keine Schweizer Arbeitsbewilligung: Sie melden sich vor Ort an, sobald Sie eine Stelle oder ausreichende finanzielle Mittel haben, und Ihr Aufenthaltsstatus ergibt sich aus dieser Anmeldung. Der Ablauf bleibt trotzdem ein Verwaltungsverfahren und kein Automatismus, und er läuft nach einem engen Zeitplan: In der Regel haben Sie 14 Tage, um sich bei der Gemeinde anzumelden, und ein begrenztes Zeitfenster, um die obligatorische Krankenversicherung abzuschliessen.

Dieser Ratgeber zeigt, was sich beim Umzug von Portugal in die Schweiz ändert und was gleich bleibt: welche Bewilligung Sie erhalten, was mit Ihrem Auto, Ihren Haustieren und Ihrem Hausrat an der Grenze geschieht, wie Bankgeschäfte und Schule funktionieren, und wo die Vorschriften tatsächlich eine Fachperson statt einer Vermutung erfordern. Er ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung, soll Ihnen die Planung des Umzugs aber mit weniger Überraschungen ermöglichen.

Wichtige Fakten

Grundlage der Bewilligung
EU/EFTA-Personenfreizügigkeit (keine Kontingente für Arbeitsbewilligungen)
Frist für die Anmeldung
Innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft, bei der Gemeinde
Frist für die Krankenversicherung
Innerhalb von 3 Monaten nach Wohnsitznahme
Führerschein
Portugiesischer EU-Führerschein umtauschbar, keine Prüfung erforderlich

Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen für portugiesische Staatsangehörige

Gemäss dem Freizügigkeitsabkommen müssen portugiesische Staatsangehörige, anders als Angehörige der meisten Nicht-EU-Staaten, keine Arbeitsbewilligung durch ihren Arbeitgeber beantragen lassen. Was Sie stattdessen brauchen, ist ein gültiger Aufenthaltsgrund: ein Arbeitsvertrag, eine selbständige Erwerbstätigkeit, ausreichende finanzielle Mittel samt Krankenversicherung, oder eine Immatrikulation als Studierende bzw. Studierender.

Sobald diese Grundlage besteht, melden Sie sich bei der Wohnsitzgemeinde an und erhalten entweder eine Bewilligung L (Kurzaufenthalt, in der Regel bei Verträgen unter einem Jahr) oder eine Bewilligung B (in der Regel bei Verträgen ab einem Jahr, verlängerbar). Nach fünf Jahren ununterbrochenem, rechtmässigem Aufenthalt werden EU/EFTA-Staatsangehörige grundsätzlich für eine Bewilligung C (Niederlassung) anspruchsberechtigt, vorbehältlich der jeweils geltenden Bedingungen.

Die Personenfreizügigkeit hebt die Kontingente und die Prüfung des Inländervorrangs auf, die für Staatsangehörige aus Drittstaaten gelten, sie hebt aber die administrativen Schritte nicht auf: Anmeldefristen, die Erfassung biometrischer Daten für den Ausweis sowie der Nachweis der zugrunde liegenden Erwerbstätigkeit oder Mittel gelten weiterhin und werden vom kantonalen Migrationsamt geprüft.

Halten Sie Arbeitsvertrag, Wohnsitznachweis in der Schweiz und einen gültigen Pass oder Personalausweis bereit: Die Gemeinde verlangt bei der Anmeldung in der Regel alle drei, zusammen mit einem Passfoto.

Anmeldung bei der Gemeinde

Jede neue Einwohnerin und jeder neue Einwohner, ob EU/EFTA-Staatsangehörig oder nicht, muss sich bei der Gemeinde anmelden, in der sie oder er wohnen wird, in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug. Dies ist eine gesetzliche Pflicht und keine Formalität, die Sie aufschieben können, denn die meisten weiteren Verwaltungsschritte (Krankenversicherung, Steueranmeldung, Eröffnung mancher Bankkonten) setzen voraus, dass Sie bereits eine Anmeldebestätigung besitzen.

Die Anforderungen unterscheiden sich leicht je nach Kanton und Gemeinde, in der Regel sollten Sie aber Pass oder Personalausweis, Mietvertrag oder Unterkunftsnachweis, Arbeitsvertrag sowie gegebenenfalls Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder mitbringen. Dokumente, die nicht bereits in einer amtlichen Schweizer Sprache vorliegen, müssen mitunter übersetzt werden; klären Sie dies vor dem Termin mit der Gemeinde ab.

Hausrat, Haustiere und Zoll an der Grenze

Hausrat, den Sie mindestens sechs Monate vor dem Umzug besessen und genutzt haben, kann in der Regel zoll- und mehrwertsteuerfrei in die Schweiz eingeführt werden, sofern Sie Ihren Wohnsitz tatsächlich verlegen und die entsprechende Zollanmeldung ausfüllen. Bei neuen Gegenständen oder kurz vor dem Umzug gekauften Waren wird eher eine Abgabe erhoben, daher lohnt es sich, Quittungen aufzubewahren und die Besitzdauer jedes Gegenstands genau anzugeben.

Hunde, Katzen und Frettchen, die aus Portugal einreisen, benötigen einen ISO-konformen Mikrochip, eine gültige, nach dem Chippen verabreichte Tollwutimpfung sowie einen EU-Heimtierausweis oder ein gleichwertiges tierärztliches Zeugnis. Die Schweiz wendet zudem eigene Einfuhrregeln für bestimmte Hunderassen an und verlangt die Registrierung des Tieres in der Schweizer Hundedatenbank (AMICUS) nach der Ankunft; klären Sie die aktuellen Anforderungen vor der Reise mit einer Tierärztin oder einem Tierarzt ab, denn Fehler beim Impftermin sind der häufigste Grund, weshalb Tieren die Einreise verweigert wird.

  • Führen Sie ein Inventar mit datierten Quittungen für als zollfreies Umzugsgut deklarierten Hausrat
  • Füllen Sie die Zollanmeldung für Umzugsgut vor oder beim Grenzübertritt aus
  • Vergewissern Sie sich, dass Mikrochip und Tollwutimpfung Ihres Haustiers die Mindestwartefrist vor der Reise erfüllen
  • Fragen Sie Ihr Umzugsunternehmen, ob es die Schweizer Zollformalitäten übernimmt oder ob Sie diese selbst erledigen müssen

Obligatorische Krankenversicherung

Die Schweiz verlangt von allen im Land wohnhaften Personen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, dass sie innerhalb von drei Monaten nach dem Umzug eine obligatorische Grundversicherung (KVG/LAMal) bei einem zugelassenen Schweizer Versicherer abschliessen. Der Versicherungsschutz gilt dann rückwirkend ab Ihrem Ankunftsdatum, sodass eine kurze Deckungslücke unproblematisch bleibt, solange Sie sich fristgerecht anmelden.

Waren Sie unmittelbar vor dem Umzug beim portugiesischen Gesundheitssystem oder im Rahmen einer EU-Koordinierungsregelung der sozialen Sicherheit versichert, klären Sie ab, wie sich dieser bisherige Schutz zur Schweizer Frist verhält und ob in Ihrem Fall eine Ausnahme gilt; dies ist eine Einzelfallfrage, die eine Fachperson bestätigen sollte, und keine allgemeine Regel, auf die Sie sich verlassen können.

Die Grundversicherung deckt einen definierten Leistungskatalog ab und wird von privaten Versicherern zu Prämien angeboten, die je nach Kanton, Alter und gewählter Franchise variieren; unsere Beraterinnen und Berater arbeiten mit qualifizierten Versicherungsfachleuten zusammen, um Ihnen beim Vergleich der Optionen zu helfen, statt Ihnen einen einzelnen Versicherer als beste Wahl zu empfehlen.

Wird die Dreimonatsfrist verpasst, kann der Kanton Sie rückwirkend bei einem Versicherer seiner Wahl anmelden, zu einer Prämie, die Sie nicht selbst gewählt haben. Beginnen Sie mit dem Vergleich von Angeboten, sobald Sie eine Schweizer Adresse haben.

Umtausch des Führerscheins

Ein gültiger portugiesischer Führerschein kann als EU-Führerschein in der Regel ohne Fahrprüfung beim Strassenverkehrsamt (Service des automobiles) Ihres Wohnsitzkantons in einen Schweizer Führerschein umgetauscht werden. Es gibt eine Frist, innerhalb derer Sie mit Ihrem portugiesischen Führerschein fahren dürfen, bevor der Umtausch erforderlich wird; erkundigen Sie sich bei Ihrem Strassenverkehrsamt nach der aktuellen Frist, da die Handhabung des genauen Stichtags in der Praxis variieren kann.

Für den Umtausch benötigen Sie in der Regel Ihren Führerschein, einen Wohnsitznachweis, ein Passfoto und je nach Alter und Führerscheinkategorie mitunter einen Sehtest oder eine ärztliche Erklärung. Kategorien, die nicht als gleichwertig anerkannt werden, können eine praktische oder theoretische Prüfung erfordern.

Bankwesen, Steuern und Lebenshaltungskosten

Ein Schweizer Bankkonto zu eröffnen ist in der Regel unkompliziert, sobald Sie Ihre Anmeldebestätigung der Gemeinde und einen gültigen Ausweis vorlegen können; manche Banken verlangen zusätzlich einen Nachweis über Erwerbstätigkeit oder Einkommen. Für portugiesische Staatsangehörige gilt hier keine besondere Einschränkung im Vergleich zu anderen EU-Bürgerinnen und -Bürgern.

Die Schweiz besteuert Ansässige auf ihrem weltweiten Einkommen, wobei die Sätze getrennt auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene festgelegt werden; deshalb kann der Nettolohn bei gleichem Bruttogehalt zwischen den Kantonen spürbar variieren. Arbeitnehmende ohne Bewilligung C werden in der Regel an der Quelle besteuert (Quellensteuer), direkt vom Lohn abgezogen, mit der Möglichkeit einer ordentlichen Steuererklärung je nach Einkommenshöhe und Kanton. Da die Regeln zur Doppelbesteuerung mit Portugal, zum Ausgleich der Quellensteuer und zu Abzügen von Ihrer individuellen Situation abhängen, betrachten Sie dies nur als Hintergrundinformation und lassen Sie Ihren Fall vor und nach dem Umzug von einer Steuerfachperson prüfen.

Die Lebenshaltungskosten, insbesondere Wohnen und Krankenversicherungsprämien, unterscheiden sich stark zwischen den Schweizer Regionen und Kantonen; die Budgetplanung für die ersten Monate fällt leichter, sobald Sie wissen, welchen Kanton und welche Stadt Sie ins Auge fassen.

Anmeldefristen, Krankenversicherung, Steuerstatus und Bewilligungsformalitäten parallel zu koordinieren ist der Hauptstressfaktor bei einem Umzug aus Portugal; unsere Immigrations- und Relocation-Beraterinnen und -Berater übernehmen diese Schritte gemeinsam, damit nichts durch die Maschen fällt.

Kostenlose Erstberatung anfordern

Schule und Einleben mit Kindern

Öffentliche Schulen sind in der Schweiz kostenlos und auf kantonaler und kommunaler Ebene organisiert, mit Unterricht in der jeweiligen offiziellen Landessprache (Französisch, Deutsch oder Italienisch, je nach Region); internationale und zweisprachige Privatschulen sind kostenpflichtig weit verbreitet, besonders in Genf, Zürich und anderen grösseren Zentren. Die Anmeldung an der öffentlichen Schule erfolgt in der Regel über die Gemeinde, sobald Sie Ihre Adresse angemeldet haben.

Kinder, die aus Portugal ohne Vorkenntnisse der Ortssprache ankommen, werden für eine Übergangszeit häufig in speziellen Sprachintegrationsklassen unterstützt, das genaue Angebot hängt jedoch vom Kanton und der Gemeinde ab. Wenn die Kontinuität der Schulbildung oder die Unterrichtssprache für Ihre Standortwahl entscheidend ist, lohnt es sich, die Optionen für Ihre Zielgemeinde zu prüfen, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben.

Kulturelle Anpassungen, die eine Planung wert sind

Die Verwaltungskultur in der Schweiz ist im Vergleich zu dem, was viele Ankommende aus Portugal erwarten, genau und papierlastig: Fristen werden durchgesetzt, Originaldokumente und beglaubigte Übersetzungen zählen, und Termine bei Gemeinde- oder Kantonsämtern sind oft erforderlich statt optional. Wer hierfür Zeit einplant, statt anzunehmen, dass Online-Selbstbedienung alles abdeckt, verringert die Reibung in den ersten Wochen.

Sprache ist die andere Anpassung, die eingeplant werden sollte: Die Schweiz hat vier Landessprachen, und diejenige, die dort gesprochen wird, wo Sie sich niederlassen (meist Französisch oder Deutsch in den grossen städtischen Zentren), prägt den Alltag, von der Schule bis zur lokalen Bürokratie, stärker als Englisch. In vielen Schweizer Städten gibt es etablierte portugiesische Gemeinschaften, was die soziale Seite des Übergangs erleichtern kann, auch wenn die administrative Seite anspruchsvoll bleibt.

Schritte und Fristen

1

Klären Sie Ihre Aufenthaltsgrundlage

Sichern Sie sich vor der endgültigen Festlegung des Umzugsdatums einen Arbeitsvertrag, eine selbständige Erwerbstätigkeit, ausreichende finanzielle Mittel oder einen Studienplatz; dies bestimmt Ihre Bewilligungskategorie.

2

Wohnung finden und Mietvertrag unterschreiben

Organisieren Sie eine Unterkunft in Ihrem Zielkanton, denn Sie benötigen eine Schweizer Adresse, um sich bei der Gemeinde anzumelden und die meisten weiteren Verwaltungsschritte einzuleiten.

3

Innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde anmelden

Bringen Sie Pass oder Ausweis, Arbeitsvertrag und Wohnsitznachweis mit; diese Anmeldung löst Ihr Bewilligungsverfahren und die meisten weiteren Formalitäten aus.

4

Obligatorische Krankenversicherung abschliessen

Vergleichen Sie Angebote der Grundversicherung und melden Sie sich innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft an, damit der Versicherungsschutz rückwirkend ab Ihrem ersten Aufenthaltstag gilt.

5

Zoll, Führerschein und Haustiere regeln

Deklarieren Sie Umzugsgut beim Zoll, tauschen Sie Ihren portugiesischen Führerschein beim kantonalen Strassenverkehrsamt um, und erledigen Sie gegebenenfalls die Einfuhrformalitäten für Haustiere.

6

Bankkonto einrichten und Steuerstatus klären

Eröffnen Sie ein Schweizer Bankkonto und klären Sie mit einer Fachperson, ob Sie an der Quelle oder ordentlich veranlagt besteuert werden und wie die Doppelbesteuerungsregeln mit Portugal auf Sie zutreffen.

Ebenfalls lesenswert

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich eine Arbeitsbewilligung für den Umzug von Portugal in die Schweiz?
Eine vom Arbeitgeber beantragte Arbeitsbewilligung ist nicht erforderlich, da Portugal EU-Mitglied ist und die Personenfreizügigkeit gilt. Sie benötigen weiterhin einen gültigen Aufenthaltsgrund, etwa ein Stellenangebot, eine selbständige Erwerbstätigkeit oder ausreichende finanzielle Mittel, und melden sich nach der Ankunft bei der Gemeinde an, um eine Bewilligung L oder B zu erhalten.
Wie lange darf ich in der Schweiz mit meinem portugiesischen Führerschein fahren?
Es gibt eine begrenzte Frist, während der ein gültiger portugiesischer Führerschein nutzbar bleibt, bevor Sie ihn bei Ihrem kantonalen Strassenverkehrsamt umtauschen müssen. Als EU-Führerschein wird er normalerweise ohne Fahrprüfung umgetauscht. Bestätigen Sie die aktuelle Frist bei Ihrem Kanton, da die Handhabung in der Praxis variiert.
Gilt meine portugiesische Krankenversicherung in der Schweiz?
Nein. Die Schweiz verlangt von allen im Land wohnhaften Personen, unabhängig von einer bisherigen Versicherung in Portugal, innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft eine Schweizer Grundversicherung abzuschliessen. Bestimmte EU-Koordinierungsregelungen können Ihre Situation beeinflussen, klären Sie deshalb mit einer Fachperson ab, bevor Sie von einer Ausnahme ausgehen.
Kann ich meine Möbel und Habseligkeiten ohne Zollabgaben mitbringen?
Hausrat, den Sie mindestens sechs Monate vor dem Umzug besessen und genutzt haben, kann als Umzugsgut in der Regel zoll- und mehrwertsteuerfrei eingeführt werden, sofern Sie ihn korrekt an der Grenze deklarieren. Neu gekaufte Gegenstände werden eher besteuert.
Werde ich sowohl in Portugal als auch in der Schweiz besteuert?
Die Schweiz besteuert Ansässige auf ihrem weltweiten Einkommen, und ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Portugal regelt, wie das Einkommen zwischen den beiden Ländern aufgeteilt wird. Ihre konkrete Situation, einschliesslich wo Sie steuerlich ansässig bleiben und welches Einkommen Sie in Portugal behalten, muss von einer Steuerfachperson geprüft werden und lässt sich nicht pauschal beantworten.
Können meine Kinder sofort die öffentliche Schule in der Schweiz besuchen?
Ja, die Anmeldung an der öffentlichen Schule erfolgt normalerweise über die Gemeinde, sobald Sie Ihre Adresse angemeldet haben, und die Schweizer Volksschule ist kostenlos. Kindern ohne Vorkenntnisse der Ortssprache wird je nach Kanton für eine Übergangszeit häufig gezielte Sprachförderung angeboten.
Muss ich die Dokumente meines Haustiers beim Umzug aus Portugal mitbringen?
Ja. Hunde, Katzen und Frettchen benötigen einen ISO-konformen Mikrochip, eine nach dem Chippen verabreichte Tollwutimpfung sowie einen EU-Heimtierausweis oder ein gleichwertiges Zeugnis. Klären Sie die erforderlichen Wartefristen rechtzeitig vor der Reise mit einer Tierärztin oder einem Tierarzt ab, da Fehler beim Zeitpunkt ein häufiger Grund für eine verweigerte Einreise sind.

Bereit für den nächsten Schritt?

Sprechen Sie unverbindlich mit einer Beraterin oder einem Berater über Ihre Situation.