Zum Inhalt springen
Nötige Dokumente für den Umzug in die Schweiz

Nötige Dokumente für den Umzug in die Schweiz

Was Sie vor der Abreise besorgen, was Sie bei der Anmeldung brauchen und was Arbeitgeber oder Vermieter von Ihnen verlangen.

Kurzantwort

Die für den Umzug in die Schweiz nötigen Dokumente lassen sich in vier Gruppen einteilen: Identitätspapiere (gültiger Pass oder Ausweis, Geburts- und Heiratsurkunden), Arbeits- und Aufenthaltsunterlagen (Arbeitsvertrag, Bewilligungsgesuch), Nachweise zur Wohnung (Mietvertrag oder Unterkunftsbestätigung) sowie Unterlagen für die Anmeldung bei der Gemeinde (Anmeldeformular, Nachweis der Krankenversicherung, Passfotos). Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Nationalität und Kanton; klären Sie die genaue Liste daher vor der Abreise mit Ihrer Gemeinde ab.

Der Umzug in die Schweiz bringt an mehreren Stellen Papierkram mit sich: vor der Abreise, bei der Ankunft und in den folgenden Wochen, wenn Sie sich vor Ort anmelden und Ihre Bewilligung beantragen. Fehlt eine einzige Urkunde, kann sich die Unterzeichnung eines Mietvertrags, ein Bewilligungsgesuch oder eine Schulanmeldung um Wochen verzögern, besonders wenn ein Dokument zuerst legalisiert oder übersetzt werden muss.

Dieser Ratgeber listet die für den Umzug in die Schweiz typischen Unterlagen auf – geordnet danach, wann Sie sie brauchen, statt nach Dokumententyp, damit Sie in der richtigen Reihenfolge vorbereiten können. Für EU/EFTA-Angehörige und Drittstaatsangehörige gelten unterschiedliche Anforderungen, und manche Kantone verlangen zusätzliche Unterlagen. Betrachten Sie diese Liste daher als Arbeitsgrundlage, die Sie mit Ihrem Kanton und Ihrer persönlichen Situation abgleichen sollten.

Dokumente, die Sie vor der Abreise aus Ihrem Heimatland vorbereiten

Beginnen Sie mehrere Wochen vor der Abreise mit dem Zusammenstellen der Dokumente, da manche Zeit brauchen oder eine Apostille bzw. eine amtliche Übersetzung benötigen. Ihr Pass ist für fast jeden weiteren Schritt das zentrale Dokument – prüfen Sie seine Gültigkeitsdauer daher frühzeitig.

Zivilstandsdokumente werden für die Familienzusammenführung, die Schulanmeldung und manche Bewilligungsgesuche benötigt. Fordern Sie aktuelle Ausfertigungen an, statt alte wiederzuverwenden, da Schweizer Behörden und manche Kantone Dokumente verlangen, die je nach Art höchstens drei, sechs oder zwölf Monate alt sind.

  • Gültiger Pass oder nationaler Ausweis (für EU/EFTA-Angehörige) mit noch mehreren Monaten Restgültigkeit
  • Geburtsurkunde, für Sie selbst sowie für mitziehende Kinder
  • Heiratsurkunde oder Bescheinigung der eingetragenen Partnerschaft, falls zutreffend
  • Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde eines früheren Ehepartners, falls für Ihren Zivilstand relevant
  • Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen, insbesondere bei reglementierten Berufen
  • Führerausweis sowie ein internationaler Führerschein, falls Ihr nationaler Ausweis nicht in einer offiziellen Schweizer Sprache oder auf Englisch ausgestellt ist
  • Aktuelle Passfotos, die den Schweizer Formatvorgaben entsprechen
  • Impfausweis sowie Unterlagen zu laufenden ärztlichen Verschreibungen

Unterlagen für Arbeit und Bewilligung

Ihr Recht auf Aufenthalt in der Schweiz hängt von einer Aufenthaltsbewilligung ab, und beim Bewilligungsgesuch spüren Familien den Papierkram meist am stärksten – vor allem Drittstaatsangehörige, die Kontingenten und einer Prüfung des Arbeitsmarkts unterliegen. Ihr Arbeitgeber stellt das Gesuch für die Arbeitsbewilligung in der Regel schon vor Ihrer Ankunft beim kantonalen Migrationsamt, klären Sie also frühzeitig ab, was von Ihnen benötigt wird.

EU/EFTA-Angehörige müssen sich ebenfalls anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen, das Verfahren ist jedoch einfacher und beinhaltet keine Prüfung des Arbeitsmarkts. Bei Drittstaatsangehörigen muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Stelle nicht angemessen mit einer Schweizer oder EU/EFTA-Kandidatin bzw. einem entsprechenden Kandidaten besetzt werden konnte, und die Stelle muss innerhalb des Jahreskontingents liegen.

  • Unterzeichneter Arbeitsvertrag oder ein Entsendeschreiben bei konzerninternen Transfers
  • Passfotos für das Bewilligungsgesuch
  • Lebenslauf und Kopien der Diplome, teils mit beglaubigter Übersetzung
  • Nachweis der Berufsqualifikation bei reglementierten Berufen
  • Ausgefülltes kantonales Bewilligungsformular, meist vom Arbeitgeber eingereicht
  • Strafregisterauszug, von manchen Kantonen für bestimmte Bewilligungskategorien verlangt

Die grössten Verzögerungen entstehen dort, wo das Bewilligungsgesuch des Arbeitgebers nicht mit der eigenen Dokumentenvorbereitung abgestimmt ist – besonders bei Drittstaatsangehörigen, die gegen ein Kontingent antreten. Unsere Immigrationsberaterinnen und -berater begleiten dieses Gesuch von A bis Z und informieren Sie laufend, was genau noch fehlt und bis wann.

Kostenlose Erstberatung anfordern

Unterlagen für die Wohnungssuche

Für eine Wohnung in der Schweiz verlangen Vermieter fast immer ein vollständiges Dossier, bevor sie eine Bewerbung überhaupt prüfen – selbst bei einer befristeten Miete. Wer dieses Dossier schon vor den ersten Wohnungsbesichtigungen zusammenstellt, spart Zeit, denn in umkämpften Märkten wie Genf, Zürich und Lausanne geht es schnell.

Wer bei der Bewerbung noch nicht in der Schweiz wohnhaft ist, kann manche Dokumente durch gleichwertige Unterlagen aus dem Heimatland ersetzen, etwa einen ausländischen Arbeitsvertrag anstelle eines Schweizer Lohnausweises.

  • Kopie von Pass oder Ausweis für jede erwachsene Person auf dem Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag oder Lohnbestätigung
  • Aktuelle Lohnabrechnungen, oder eine gleichwertige Bestätigung des bisherigen Arbeitgebers bei Bewerbung vor dem Umzug
  • Betreibungsregisterauszug, den Sie erst nach der Anmeldung in der Schweiz erhalten
  • Referenzschreiben eines früheren Vermieters, sofern vorhanden
  • Ausgefülltes Mietgesuchformular, je nach Verwaltung oder Vermieter unterschiedlich

Anmeldung bei der Wohngemeinde

Jede Person, die in die Schweiz zieht, muss sich innerhalb einer festgelegten Frist nach der Ankunft bei der Wohngemeinde anmelden; dieser Schritt löst das eigentliche Verfahren für die Aufenthaltsbewilligung aus. Bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde (contrôle des habitants, controllo abitanti) reichen Sie die meisten der oben genannten Dokumente ein, zusammen mit einigen zusätzlichen Unterlagen.

Bringen Sie Originale mit, nicht nur Kopien, da Gemeinden Dokumente in diesem Schritt in der Regel persönlich prüfen. Manche Kantone verlangen zudem, dass Unterlagen in einer offiziellen Schweizer Sprache vorliegen, was eine beglaubigte Übersetzung im Voraus nötig machen kann.

  • Pass oder nationaler Ausweis (Original)
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag oder Adressbestätigung
  • Passfotos
  • Zivilstandsdokumente (Geburts- oder Heiratsurkunde), falls nicht schon mit dem Bewilligungsgesuch eingereicht
  • Nachweis der Krankenversicherung, oder Bestätigung, dass Sie diese innerhalb der geforderten Frist abschliessen werden
Typische Dokumentengruppen nach Etappe
EtappeKerndokumente
Vor der AbreisePass, Zivilstandsurkunden, Diplome, Führerausweis
BewilligungsgesuchArbeitsvertrag, Fotos, Antragsformular, Qualifikationsnachweise
WohnungssucheAusweis, Lohnnachweis, Betreibungsregisterauszug, Vermieterreferenzen
Anmeldung bei der GemeindeOriginal des Passes, Mietvertrag, Fotos, Nachweis der Krankenversicherung

Krankenversicherung und weitere Unterlagen nach der Ankunft

Die obligatorische Grundversicherung (KVG) ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen Pflicht, und nach der Ankunft steht Ihnen nur eine begrenzte Frist zu, um eine Police abzuschliessen; danach gilt der Versicherungsschutz rückwirkend ab dem Ankunftsdatum. Die Wahl eines Anbieters und einer Franchise geht über reinen Papierkram hinaus – treffen Sie diese Entscheidung daher bewusst, statt sie nur abzuhaken.

Sind Sie einmal angemeldet und versichert, folgen meist noch einige weitere Unterlagen: die Eröffnung eines Schweizer Bankkontos, die Anmeldeunterlagen für die Schule der Kinder und, für Autofahrerinnen und Autofahrer, der Umtausch des ausländischen Führerausweises gegen einen Schweizer innerhalb der geltenden Frist. Für jeden dieser Schritte gibt es eine eigene Dokumentenliste, die in der Regel auf denselben Kerndokumenten aufbaut, die Sie bereits zusammengestellt haben.

  • Bestätigung der Krankenversicherung (zur Vorlage bei der Gemeinde)
  • Nachweis der Wohnsitzanmeldung, nötig für die Eröffnung eines Schweizer Bankkontos
  • Schulanmeldeformulare und bisherige Schulunterlagen, für Familien mit Kindern
  • Ausländischer Führerausweis und Passfoto, für den Umtausch in den Schweizer Führerausweis
Legen Sie eine einzige Mappe an, physisch oder digital, mit beglaubigten Kopien aller Kerndokumente. Denselben Pass, Arbeitsvertrag und dieselben Zivilstandsurkunden werden Sie beim Bewilligungsverfahren, bei der Wohnungssuche und bei der Anmeldung wiederholt vorlegen müssen.

Ebenfalls lesenswert

Häufig gestellte Fragen

Müssen Dokumente vor dem Umzug in die Schweiz übersetzt werden?
Dokumente, die nicht bereits in einer offiziellen Schweizer Sprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch) oder auf Englisch vorliegen, werden manchmal auch so akzeptiert, doch viele Kantone und Institutionen verlangen für Zivilstandsurkunden und Diplome eine beglaubigte Übersetzung. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder der zuständigen Stelle nach, welche Dokumente konkret eine Übersetzung erfordern, da die Praxis je nach Kanton und Dokumententyp variiert.
Wie lange dauert es, alle für den Umzug in die Schweiz nötigen Unterlagen zusammenzustellen?
Die meisten Personen brauchen mehrere Wochen, um Zivilstandsurkunden, Diplome sowie allfällige Apostillen oder Übersetzungen vor der Abreise zu beschaffen, zusätzlich zur Zeit, die das Bewilligungsgesuch des Arbeitgebers benötigt. Wer früh beginnt, besonders bei Dokumenten, für die eine Anfrage an ein ausländisches Zivilstandsamt nötig ist, vermeidet Verzögerungen in letzter Minute.
Welche Unterlagen benötigt ein Arbeitgeber für das Gesuch um meine Arbeitsbewilligung?
Ein Arbeitgeber benötigt in der Regel Ihre Passangaben, Ihren Lebenslauf, Ihre Diplome, den unterzeichneten Arbeitsvertrag und Passfotos, um beim kantonalen Migrationsamt ein Bewilligungsgesuch einzureichen. Bei Drittstaatsangehörigen bereitet der Arbeitgeber zudem Nachweise für die Prüfung des Arbeitsmarkts vor, etwa den vor dem Stellenangebot durchgeführten Rekrutierungsprozess.
Kann ich mich bei meiner Schweizer Gemeinde anmelden, bevor ich eine feste Wohnung gefunden habe?
In der Regel benötigen Sie eine bestätigte Adresse, auch eine vorübergehende, um die Anmeldung bei der Gemeinde abzuschliessen, da die Anmeldung selbst Ihren offiziellen Wohnsitz begründet. Viele Personen melden sich zunächst über eine befristete Miete oder eine kurzfristige Unterkunft an und aktualisieren ihre Adresse, sobald eine feste Wohnung gesichert ist.
Welche Dokumente unterscheiden sich für EU/EFTA-Angehörige im Vergleich zu Drittstaatsangehörigen?
EU/EFTA-Angehörige melden sich in der Regel an und beantragen eine Aufenthaltsbewilligung ohne Prüfung des Arbeitsmarkts oder Kontingent, weshalb das begleitende Dossier des Arbeitgebers schlanker ausfällt. Drittstaatsangehörige benötigen in der Regel zusätzliche Unterlagen des Arbeitgebers, die belegen, dass die Stelle zuerst dem lokalen und dem EU/EFTA-Arbeitsmarkt offenstand, zusätzlich zu denselben persönlichen Dokumenten, die von allen verlangt werden.

Rückruf anfordern

Eine Beraterin oder ein Berater meldet sich innerhalb von 24 Stunden an Werktagen bei Ihnen — unverbindlich. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.

Bereit für den nächsten Schritt?

Sprechen Sie unverbindlich mit einer Beraterin oder einem Berater über Ihre Situation.