Umzug in die Schweiz aus Japan
Bewilligungen, Zollformalitäten, Versicherung und die ersten Schritte für japanische Staatsangehörige, die in die Schweiz ziehen.
Ein Umzug in die Schweiz aus Japan bedeutet, sich in einem Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungssystem zurechtzufinden, das für Drittstaatsangehörige gedacht ist, denn Japan gehört weder der EU noch der EFTA an. Anders als EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger benötigen japanische Staatsangehörige eine arbeitgeberfinanzierte Arbeitsbewilligung im Rahmen eines jährlichen Kontingents, und dieser Prozess muss in der Regel abgeschlossen sein, bevor Sie zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreisen. Das verändert die Reihenfolge Ihres Umzugs: erst die Einwanderungsbewilligung, dann die Reise – nicht umgekehrt.
Über die Bewilligung hinaus betrifft ein Umzug aus Japan die Zollabfertigung des Hausrats, den Umtausch des japanischen Führerausweises, die Eröffnung eines Schweizer Bankkontos, die obligatorische Krankenversicherung sowie die Wahl eines Schulwegs für die Kinder. Keiner dieser Schritte ist für sich genommen kompliziert, aber zusammen ergeben sie eine Abfolge, die von früher Planung profitiert. Dieser Leitfaden geht darauf ein, was speziell für japanische Staatsangehörige gilt und wo sich die Regeln von denen für EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger unterscheiden.
Wichtige Fakten
- Bewilligungsweg
- Kontingent für Drittstaatsangehörige (arbeitgeberfinanziert)
- Führerausweis
- Umtauschbar ohne Prüfung, unter bestimmten Bedingungen
- Krankenversicherung
- Obligatorisch innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft
- Zoll für Hausrat
- Zollfrei mit vollständigem Inventar (Formular 18.44)
Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen für japanische Staatsangehörige
Als japanische Staatsangehörige oder japanischer Staatsangehöriger gelten Sie nach Schweizer Ausländerrecht als Drittstaatsangehörige bzw. Drittstaatsangehöriger und profitieren daher nicht von den Regeln der Personenfreizügigkeit, die für EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger gelten. Um in der Schweiz zu arbeiten, brauchen Sie in der Regel einen Schweizer Arbeitgeber, der bereit ist, Ihr Bewilligungsgesuch zu unterstützen, nachzuweisen, dass keine gleich qualifizierte Person aus der Schweiz oder dem EU/EFTA-Raum verfügbar war, und eine Bewilligung im Rahmen des vom Bundesrat festgelegten Jahreskontingents für Drittstaatsangehörige zu beantragen.
Die beiden wichtigsten Kategorien sind die kurzfristige Bewilligung L, die typischerweise für Einsätze oder Verträge unter einem Jahr ausgestellt wird, und die längerfristige Bewilligung B für Arbeitnehmende mit einem Vertrag von einem Jahr oder länger. Die Kontingente sind begrenzt und werden pro Kanton zugeteilt, sodass sowohl der Zeitpunkt als auch der Kanton, in dem die Stelle angesiedelt ist, das Ergebnis beeinflussen. Hoch qualifizierte Fachkräfte, Führungskräfte und Forschende werden dabei in der Regel bevorzugt behandelt, entsprechend den im Ausländer- und Integrationsgesetz festgelegten Qualifikationsanforderungen.
Konzerninterne Versetzungen, Kaderpositionen und Spezialistenfunktionen sind die Profile, die am häufigsten bewilligt werden. Ist Ihr Umzug nicht an ein konkretes Stellenangebot geknüpft – etwa als mitziehendes Familienmitglied oder bei geplanter selbstständiger Erwerbstätigkeit –, gilt ein anderer und für Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern deutlich restriktiverer Weg.
Da sich Kontingentzuteilung, kantonale Praxis und geforderte Unterlagen von Jahr zu Jahr ändern können, ist eine frühzeitige Einschätzung Ihres konkreten Profils anhand der aktuellen Kriterien der sinnvollste erste Schritt; unsere Einwanderungsberaterinnen und -berater begleiten solche Gesuche für Nicht-EU-Staatsangehörige täglich.
Kostenlose Erstberatung anfordernFamilienangehörige und mitziehende Angehörige
Ehe- oder eingetragene Partnerinnen bzw. Partner sowie minderjährige Kinder können in der Regel eine Aufenthaltsbewilligung zum Nachzug zu einer japanischen Staatsangehörigen bzw. einem japanischen Staatsangehörigen mit gültiger Schweizer Arbeitsbewilligung beantragen, sobald diese Bewilligung erteilt wurde. Gesuche um Familiennachzug werden beim kantonalen Migrationsamt eingereicht und erfordern den Nachweis der Beziehung, angemessenen Wohnraum sowie ausreichende finanzielle Mittel.
Die Bearbeitungsdauer für den Familiennachzug variiert je nach Kanton und Bewilligungsart, weshalb es sich lohnt, diesen Schritt fest in den Zeitplan einzubauen, statt anzunehmen, er laufe von Anfang an parallel zum eigenen Gesuch. Wer als Ehepartnerin oder Ehepartner arbeiten möchte, benötigt in der Regel eine gesonderte Bewilligung, wobei Ehepartnerinnen und Ehepartner von Inhaberinnen und Inhabern einer B-Bewilligung nach Erteilung des Aufenthalts in der Regel Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.
Zoll und Versand von Hausrat aus Japan
Hausrat und persönliche Gegenstände, die im Rahmen eines echten Wohnsitzwechsels aus Japan verschickt werden, können in der Regel zoll- und einfuhrsteuerfrei in die Schweiz eingeführt werden, sofern die Gegenstände angemessen lange gebraucht wurden und korrekt deklariert sind. Der Schweizer Zoll verlangt ein vollständiges Inventar, das sogenannte Formular 18.44, in dem jeder Gegenstand mit ungefährem Wert aufgeführt ist, zusammen mit dem Nachweis, dass Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen.
Seefracht aus Japan dauert erheblich länger als Luftfracht, weshalb viele umziehende Familien für die ersten Wochen eine kleinere Luftfrachtsendung mit dem Nötigsten und für den Rest des Hausrats eine grössere Seefrachtsendung einplanen. Für Neuanschaffungen, kurz vor dem Umzug gekaufte Gegenstände und Fahrzeuge gelten gesonderte Regeln, die vor dem Versand einzeln geprüft werden sollten.
Für Haustiere, die aus Japan mitreisen, sind ein Heimtierausweis im EU-Format oder eine gleichwertige tierärztliche Bescheinigung, eine gültige Tollwutimpfung und eine Mikrochip-Kennzeichnung gemäss den EU-/Schweizer Vorgaben erforderlich; fluggesellschaftsspezifische Regeln für den Transport in der Kabine oder als Fracht erfordern zusätzliche Planung.
- Das Hausratinventar (Formular 18.44) vollständig ausfüllen, bevor die Sendung Japan verlässt
- Nachweise über den bisherigen Wohnsitz in Japan sowie das Datum der Wohnsitznahme in der Schweiz aufbewahren
- Bei geplanter Mitnahme eines Fahrzeugs die Einfuhrbestimmungen separat prüfen
- Impf- und Mikrochip-Zeitplan für Haustiere rechtzeitig vor der Reise klären
Umtausch eines japanischen Führerausweises
Die Schweiz erlaubt Inhaberinnen und Inhabern eines gültigen japanischen Führerausweises den Umtausch in einen Schweizer Führerausweis ohne Fahrprüfung, sofern der Umtausch innerhalb der von den Strassenverkehrsbehörden nach der Wohnsitznahme festgelegten Frist beantragt wird und die Führerausweiskategorien übereinstimmen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein japanischer Führerausweis in der Schweiz nicht mehr gültig, und es gilt das vollständige Schweizer Zulassungsverfahren einschliesslich Theorie- und Praxisprüfung.
Der Umtausch erfolgt beim kantonalen Strassenverkehrsamt (je nach Kanton auch Service des automobiles genannt) und erfordert in der Regel eine beglaubigte Übersetzung des japanischen Führerausweises, einen Sehtest sowie einen Wohnsitznachweis.
Krankenversicherung, Gesundheitswesen und Bankgeschäfte
Die Schweiz verpflichtet jede in der Schweiz wohnhafte Person unabhängig von der Nationalität, innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme eine obligatorische Grundversicherung (KVG) abzuschliessen, wobei der Versicherungsschutz rückwirkend auf den Ankunftstag gilt. Die Grundversicherung wird von privaten Versicherern im Rahmen des bundesrechtlich geregelten Krankenversicherungssystems angeboten, und die Prämien variieren je nach Kanton, Versicherer und gewählter Franchise.
Ihre japanische Krankenversicherung gilt in der Schweiz nicht, und die japanischen Sozialversicherungsabkommen decken keine Gesundheitskosten im Schweizer System ab – dieser Schritt sollte also aktiv geplant und nicht als bereits erledigt vorausgesetzt werden. Da sich Franchisehöhe, Prämienverbilligung und Zusatzversicherungen je nach Haushalt unterschiedlich auswirken, arbeiten unsere Beraterinnen und Berater mit qualifizierten Versicherungsspezialistinnen und -spezialisten zusammen, statt einen bestimmten Versicherer zu empfehlen.
Die Eröffnung eines Schweizer Bankkontos ist in der Regel unkompliziert, sobald eine Aufenthaltsbewilligung vorliegt oder deren Erteilung bestätigt ist, zusammen mit einem Wohnsitznachweis und einem Ausweisdokument; manche Banken nehmen Anträge bereits vor Abschluss des Bewilligungsverfahrens an, andere verlangen dieses zuerst – klären Sie die Anforderungen mit der jeweiligen Bank ab.
Schuloptionen für Kinder beim Umzug aus Japan
Familien, die aus Japan umziehen, wählen meist zwischen der öffentlichen Schule, die in der Amtssprache des jeweiligen Kantons unterrichtet (Französisch, Deutsch oder Italienisch, je nach Wohnort), und einer Privat- oder internationalen Schule mit englischsprachigem oder japanisch unterstütztem Lehrplan. Öffentliche Schulen sind für Einwohnerinnen und Einwohner kostenlos und geniessen im Allgemeinen einen guten Ruf, bedeuten aber einen Sprach- und Lehrplanwechsel, der je nach Alter und bisherigem Schulweg für manche Kinder besser passt als für andere.
Internationale Schulen mit Anschluss an einen japanischen, britischen, amerikanischen oder International-Baccalaureate-Lehrplan konzentrieren sich vor allem auf Genf, Zürich und Zug, was die Nachfrage international mobiler Familien widerspiegelt; Plätze an den etablierteren Schulen müssen oft weit im Voraus gesichert werden.
Steuerliche Aspekte beim Umzug aus Japan
Die Schweiz und Japan haben ein bilaterales Steuerabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, doch wie Ihr Einkommen, Ihre Kapitalanlagen und allfällige aus Japan stammende Einkünfte nach Ihrer Steuerpflicht in der Schweiz behandelt werden, hängt von Ihrer individuellen Situation ab – einschliesslich Bewilligungsart, Wohnsitzkanton und der Frage, ob Sie an der Quelle oder im ordentlichen Verfahren besteuert werden. Das lässt sich nicht anhand allgemeiner Angaben klären.
Viele ausländische Arbeitnehmende mit B- oder L-Bewilligung werden direkt über die Lohnabrechnung an der Quelle besteuert (Quellensteuer), wobei in bestimmten Fällen zusätzlich eine ordentliche Steuererklärung möglich ist. Da sich die Regeln zur wohnsitzbasierten Besteuerung, zur Vermögenssteuer und zur Deklaration von Auslandvermögen je nach Kanton und persönlicher Situation unterscheiden, empfehlen wir, vor und nicht erst nach dem Umzug mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zu sprechen; unsere Beraterinnen und Berater arbeiten hierfür mit qualifizierten Fachleuten zusammen.
Kulturelle und praktische Anpassungen
Die Verwaltungskultur der Schweiz belohnt Genauigkeit und im Voraus erledigte Formalitäten, was vielen umziehenden japanischen Staatsangehörigen vertraut vorkommt, während die mehrsprachige kantonale Struktur – mit eigenen Verfahren und Fristen in den französisch-, deutsch- und italienischsprachigen Landesteilen – eine echte Umstellung darstellt. Die Anmeldung des Wohnsitzes bei der Gemeinde innerhalb der vorgeschriebenen Frist nach der Ankunft ist ein grundlegender Schritt, der die meisten weiteren Verwaltungsverfahren erst ermöglicht, darunter die Krankenversicherung und teils auch den Führerausweisumtausch.
Alltägliche Dinge wie Öffnungszeiten, Mietkautionen und Regeln zur Abfallentsorgung werden auf Gemeindeebene geregelt, sodass das, was in Genf gilt, sich von Zürich oder Zug unterscheiden kann. Eine realistische Checkliste für den ersten Monat – statt sich auf Annahmen aus Japan oder anderen Ländern zu verlassen – vermeidet die meisten Reibungspunkte, von denen Neuankömmlinge berichten.
Schritte und Fristen
Schweizer Arbeitgeber und Bewilligungssponsoring sichern
Bestätigen Sie, dass Ihr Arbeitgeber ein Arbeitsbewilligungsgesuch unterstützt, und beantragen Sie eine Zuteilung im geltenden Kontingent, bevor Sie die Reise endgültig planen.
Bewilligungsgesuch vorbereiten und einreichen
Ihr Arbeitgeber reicht das Gesuch, oft mit Unterstützung durch Einwanderungsspezialistinnen und -spezialisten, beim kantonalen Migrationsamt ein; die Bewilligung sollte bestätigt sein, bevor Sie eine Stelle in Japan kündigen.
Versand und Hausratinventar organisieren
Füllen Sie das Formular 18.44 aus und organisieren Sie Luft- oder Seefracht für Ihren Hausrat; prüfen Sie Fahrzeug- und Haustierbestimmungen separat, falls diese für Sie zutreffen.
Wohnsitz anmelden und Krankenversicherung abschliessen
Melden Sie sich kurz nach der Ankunft bei Ihrer Gemeinde an und schliessen Sie innerhalb von drei Monaten eine Grundversicherung ab, rückwirkend zu Ihrem Ankunftsdatum.
Führerausweis umtauschen und Bankkonto eröffnen
Wenden Sie sich innerhalb der Umtauschfrist an das kantonale Strassenverkehrsamt und eröffnen Sie ein Schweizer Bankkonto, sobald Ihre Aufenthaltsunterlagen vorliegen.
Schulplätze organisieren und ankommen
Sichern Sie Schulplätze für Ihre Kinder, ob öffentlich oder international, und erledigen Sie die übrigen Verwaltungsschritte wie die Steueranmeldung.
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Häufig gestellte Fragen
Brauchen japanische Staatsangehörige ein Visum, um zur Arbeit in die Schweiz zu ziehen?
Gibt es ein Kontingent, das die Zahl der Arbeitsbewilligungen für japanische Staatsangehörige begrenzt?
Kann ich meinen japanischen Führerausweis gegen einen Schweizer umtauschen?
Wie funktioniert die Krankenversicherung beim Umzug von Japan in die Schweiz?
Wird mein Hausrat aus Japan beim Schweizer Zoll besteuert?
Darf meine Ehepartnerin oder mein Ehepartner in der Schweiz arbeiten, wenn ich die Arbeitsbewilligung halte?
Wie lange dauert das Schweizer Arbeitsbewilligungsverfahren für japanische Staatsangehörige?
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