Versicherungen in der Schweiz erklärt
Was Neuzuzüger über obligatorische und freiwillige Versicherungen in der Schweiz wissen müssen
Kurzantwort
In der Schweiz muss jede Person mit Wohnsitz innerhalb von drei Monaten nach Ankunft die obligatorische Grundversicherung (KVG) abschliessen, und Angestellte sind über ihren Arbeitgeber automatisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Die meisten übrigen Versicherungen, etwa Hausrat-, Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung, sind freiwillig, aber angesichts der schweizerischen Haftungs- und Mietregeln sehr zu empfehlen.
Mit dem Umzug in die Schweiz tritt man in ein Versicherungssystem ein, das anders funktioniert als in den meisten anderen Ländern. Die Krankenversicherung wird nicht standardmässig vom Staat oder vom Arbeitgeber gestellt: Man wählt seine Versicherung selbst aus einer Liste privater Anbieter, die alle dieselbe obligatorische Grundversicherung zu denselben gesetzlichen Bedingungen anbieten müssen.
Neben der Krankenversicherung spielen im Alltag einige weitere Policen eine Rolle, von der Haftpflichtversicherung, die der Vermieter meist verlangt, bis zur Unfallversicherung, die die meisten Angestellten automatisch über die Lohnabrechnung erhalten. Dieser Guide zeigt, was obligatorisch ist, was dringend empfohlen wird, und wie man sich in den ersten Wochen nach der Ankunft zurechtfindet.
Welche Versicherungen sind in der Schweiz obligatorisch
Nur zwei Arten von Versicherungsschutz sind für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben, und beide hängen von der individuellen Situation ab statt von einer einzigen pauschalen Regel.
Die obligatorische Grundversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist für jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz Pflicht, unabhängig von Nationalität, Erwerbsstatus oder bestehendem Versicherungsschutz im Ausland. Die Police muss innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Anmeldung bei der Gemeinde abgeschlossen werden; der Versicherungsschutz gilt bei Anmeldung innerhalb dieser Frist rückwirkend ab dem Ankunftsdatum.
Die Unfallversicherung (UVG) ist für Angestellte obligatorisch, die eine Mindestanzahl Stunden pro Woche für einen Schweizer Arbeitgeber arbeiten, und wird automatisch über die Lohnabrechnung geregelt statt selbst abgeschlossen. Sie deckt in der Regel Berufs- und Nichtberufsunfälle; bei geringerem Arbeitspensum oder ohne Anstellung wird das Unfallrisiko meist stattdessen über die Krankenversicherung abgedeckt.
- Obligatorische Grundversicherung (KVG) — Pflicht für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz
- Unfallversicherung (UVG) — Pflicht für anspruchsberechtigte Angestellte, geregelt über den Arbeitgeber
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) — obligatorische Beiträge für Wohnbevölkerung und Angestellte, vom Lohn abgezogen oder Nichterwerbstätigen in Rechnung gestellt
Die Grundversicherung wählen und verstehen
Die Grundversicherung wird von Dutzenden zugelassenen Versicherern angeboten, doch jeder von ihnen muss für die obligatorische Police dieselben gesetzlichen Leistungen zu denselben Bedingungen anbieten: Versicherer dürfen bei dieser Grundversicherung niemanden ablehnen oder für Vorerkrankungen mehr verlangen. Unterschiedlich ist zwischen Versicherern und Kantonen die Prämie, die vom Wohnkanton und der Wohngemeinde, der Altersgruppe und dem gewählten Modell abhängt.
Zwei Entscheidungen wirken sich direkt auf die Prämie aus. Die Franchise ist der Betrag, den man jedes Jahr selbst trägt, bevor sich der Versicherer an den Kosten beteiligt; eine höhere Franchise senkt die monatliche Prämie, erhöht aber die Kosten im Behandlungsfall. Auch das Versicherungsmodell — freie Arztwahl im Standardmodell oder ein Managed-Care-Modell wie Hausarzt- oder HMO-Modell mit einer ersten Anlaufstelle — beeinflusst die Prämie, wobei Managed-Care-Modelle meist günstiger sind.
Personen mit bescheidenem Einkommen können Anspruch auf eine Prämienverbilligung ihres Kantons haben. Anspruch und Höhe werden auf kantonaler Ebene festgelegt und verwaltet, der Antrag erfolgt also über den Wohnkanton und nicht über ein Bundesprogramm.
Zusatzversicherung
Über die obligatorische Grundversicherung hinaus bieten Versicherer Zusatzversicherungen an, die private oder halbprivate Spitalzimmer, Zahnbehandlungen, Alternativmedizin oder Deckung im Ausland abdecken. Anders als die Grundversicherung sind Zusatzversicherungen freiwillig und unterliegen einer Gesundheitsprüfung; der Versicherer kann Antragstellende aufgrund von Alter oder Gesundheitszustand ablehnen oder Bedingungen stellen.
Freiwillige, aber in der Praxis vielfach erwartete Versicherungen
Mehrere Versicherungen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, gehören aber so selbstverständlich zur Schweizer Praxis, dass Vermieter, Arbeitgeber oder der Alltag sie faktisch voraussetzen.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden, die man Dritten oder deren Eigentum unabsichtlich zufügt, auch in einer Mietwohnung. Viele Vermieter verlangen vor der Schlüsselübergabe einen Nachweis der Haftpflichtdeckung, obwohl dies keine bundesrechtliche Pflicht ist.
Die Hausratversicherung deckt persönliche Gegenstände gegen Feuer, Wasserschäden, Diebstahl und ähnliche Risiken und wird häufig zusammen mit der Privathaftpflichtversicherung in einer Police gebündelt. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Verfahrenskosten bei Streitigkeiten etwa im Miet- oder Arbeitsrecht und ist angesichts der Häufigkeit, mit der Schweizer Mietstreitigkeiten vor eine Schlichtungsbehörde gelangen, durchaus eine Überlegung wert.
- Privathaftpflichtversicherung — in der Praxis oft von Vermietern verlangt
- Hausratversicherung — schützt persönliche Gegenstände, häufig mit Haftpflicht gebündelt
- Rechtsschutzversicherung — deckt Verfahrenskosten bei Streitigkeiten etwa im Miet- oder Arbeitsrecht
- Lebensversicherungen und Produkte der dritten Säule — freiwillig, Teil der langfristigen Finanz- und Vorsorgeplanung
Versicherer, Franchisen und freiwillige Policen innerhalb der Ankunftsfristen zu vergleichen, gehört zu den zeitaufwendigeren Schritten beim Ankommen, und ein Fehlentscheid kann höhere Kosten oder eine automatische Zuweisung zu einem ungeeigneten Versicherer bedeuten. Unsere Beraterinnen und Berater arbeiten mit qualifizierten Versicherungsspezialisten zusammen, damit Sie eine zu Ihrer Situation passende Deckung wählen, ohne eine Frist zu verpassen.
Kostenlose Erstberatung anfordernDer richtige Zeitpunkt für Versicherungsentscheide nach der Ankunft
Der praktische Ablauf ist ebenso wichtig wie das Wissen um die einzelnen Policen. Die Krankenversicherung sollte organisiert werden, sobald die Wohnsitzanmeldung vorliegt, da die Dreimonatsfrist ab dem Ankunfts- oder Anmeldedatum läuft und der Vergleich von Versicherern Zeit braucht, wenn man eine wohlüberlegte Wahl statt einer automatischen Zuweisung möchte.
Haftpflicht- und Hausratversicherung werden in der Regel rund um die Unterzeichnung des Mietvertrags abgeschlossen, da Vermieter den Nachweis oft vor oder kurz nach dem Einzug verlangen. Die vom Arbeitgeber organisierte Unfallversicherung sowie die AHV-Beiträge beginnen automatisch mit dem Stellenantritt, sodass hierfür kein separater Antrag nötig ist.
| Versicherung | Wann zu organisieren |
|---|---|
| Obligatorische Grundversicherung (KVG) | Innerhalb von drei Monaten nach Ankunft oder Anmeldung |
| Unfallversicherung (UVG) | Automatisch über den Arbeitgeber ab Stellenantritt |
| Privathaftpflicht- und Hausratversicherung | Rund um die Vertragsunterzeichnung oder den Einzug |
| AHV-Beiträge | Automatisch über die Lohnabrechnung, oder in Rechnung gestellt bei fehlender Erwerbstätigkeit |
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Häufig gestellte Fragen
Ist die Krankenversicherung in der Schweiz wirklich für alle obligatorisch?
Welche Versicherungen sind in der Schweiz neben der Krankenversicherung obligatorisch?
Kann ich statt einer Schweizer Police meine ausländische Krankenversicherung behalten?
Brauche ich eine Haftpflichtversicherung, um in der Schweiz eine Wohnung zu mieten?
Wie wähle ich die passende Franchise für die Krankenversicherung?
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