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Versicherungen in der Schweiz erklärt

Versicherungen in der Schweiz erklärt

Was Neuzuzüger über obligatorische und freiwillige Versicherungen in der Schweiz wissen müssen

Kurzantwort

In der Schweiz muss jede Person mit Wohnsitz innerhalb von drei Monaten nach Ankunft die obligatorische Grundversicherung (KVG) abschliessen, und Angestellte sind über ihren Arbeitgeber automatisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Die meisten übrigen Versicherungen, etwa Hausrat-, Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung, sind freiwillig, aber angesichts der schweizerischen Haftungs- und Mietregeln sehr zu empfehlen.

Mit dem Umzug in die Schweiz tritt man in ein Versicherungssystem ein, das anders funktioniert als in den meisten anderen Ländern. Die Krankenversicherung wird nicht standardmässig vom Staat oder vom Arbeitgeber gestellt: Man wählt seine Versicherung selbst aus einer Liste privater Anbieter, die alle dieselbe obligatorische Grundversicherung zu denselben gesetzlichen Bedingungen anbieten müssen.

Neben der Krankenversicherung spielen im Alltag einige weitere Policen eine Rolle, von der Haftpflichtversicherung, die der Vermieter meist verlangt, bis zur Unfallversicherung, die die meisten Angestellten automatisch über die Lohnabrechnung erhalten. Dieser Guide zeigt, was obligatorisch ist, was dringend empfohlen wird, und wie man sich in den ersten Wochen nach der Ankunft zurechtfindet.

Welche Versicherungen sind in der Schweiz obligatorisch

Nur zwei Arten von Versicherungsschutz sind für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben, und beide hängen von der individuellen Situation ab statt von einer einzigen pauschalen Regel.

Die obligatorische Grundversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist für jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz Pflicht, unabhängig von Nationalität, Erwerbsstatus oder bestehendem Versicherungsschutz im Ausland. Die Police muss innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Anmeldung bei der Gemeinde abgeschlossen werden; der Versicherungsschutz gilt bei Anmeldung innerhalb dieser Frist rückwirkend ab dem Ankunftsdatum.

Die Unfallversicherung (UVG) ist für Angestellte obligatorisch, die eine Mindestanzahl Stunden pro Woche für einen Schweizer Arbeitgeber arbeiten, und wird automatisch über die Lohnabrechnung geregelt statt selbst abgeschlossen. Sie deckt in der Regel Berufs- und Nichtberufsunfälle; bei geringerem Arbeitspensum oder ohne Anstellung wird das Unfallrisiko meist stattdessen über die Krankenversicherung abgedeckt.

  • Obligatorische Grundversicherung (KVG) — Pflicht für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz
  • Unfallversicherung (UVG) — Pflicht für anspruchsberechtigte Angestellte, geregelt über den Arbeitgeber
  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) — obligatorische Beiträge für Wohnbevölkerung und Angestellte, vom Lohn abgezogen oder Nichterwerbstätigen in Rechnung gestellt

Die Grundversicherung wählen und verstehen

Die Grundversicherung wird von Dutzenden zugelassenen Versicherern angeboten, doch jeder von ihnen muss für die obligatorische Police dieselben gesetzlichen Leistungen zu denselben Bedingungen anbieten: Versicherer dürfen bei dieser Grundversicherung niemanden ablehnen oder für Vorerkrankungen mehr verlangen. Unterschiedlich ist zwischen Versicherern und Kantonen die Prämie, die vom Wohnkanton und der Wohngemeinde, der Altersgruppe und dem gewählten Modell abhängt.

Zwei Entscheidungen wirken sich direkt auf die Prämie aus. Die Franchise ist der Betrag, den man jedes Jahr selbst trägt, bevor sich der Versicherer an den Kosten beteiligt; eine höhere Franchise senkt die monatliche Prämie, erhöht aber die Kosten im Behandlungsfall. Auch das Versicherungsmodell — freie Arztwahl im Standardmodell oder ein Managed-Care-Modell wie Hausarzt- oder HMO-Modell mit einer ersten Anlaufstelle — beeinflusst die Prämie, wobei Managed-Care-Modelle meist günstiger sind.

Personen mit bescheidenem Einkommen können Anspruch auf eine Prämienverbilligung ihres Kantons haben. Anspruch und Höhe werden auf kantonaler Ebene festgelegt und verwaltet, der Antrag erfolgt also über den Wohnkanton und nicht über ein Bundesprogramm.

Zusatzversicherung

Über die obligatorische Grundversicherung hinaus bieten Versicherer Zusatzversicherungen an, die private oder halbprivate Spitalzimmer, Zahnbehandlungen, Alternativmedizin oder Deckung im Ausland abdecken. Anders als die Grundversicherung sind Zusatzversicherungen freiwillig und unterliegen einer Gesundheitsprüfung; der Versicherer kann Antragstellende aufgrund von Alter oder Gesundheitszustand ablehnen oder Bedingungen stellen.

Wer die Dreimonatsfrist verpasst, ist deshalb nicht von der Grundversicherungspflicht befreit: Die Gemeinde kann eine Person bei einem Versicherer ihrer Wahl anmelden und die Prämien rückwirkend ab dem Ankunftsdatum in Rechnung stellen. Es lohnt sich daher, den Versicherungsschutz frühzeitig zu organisieren, statt bis kurz vor Fristablauf zu warten.

Freiwillige, aber in der Praxis vielfach erwartete Versicherungen

Mehrere Versicherungen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, gehören aber so selbstverständlich zur Schweizer Praxis, dass Vermieter, Arbeitgeber oder der Alltag sie faktisch voraussetzen.

Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden, die man Dritten oder deren Eigentum unabsichtlich zufügt, auch in einer Mietwohnung. Viele Vermieter verlangen vor der Schlüsselübergabe einen Nachweis der Haftpflichtdeckung, obwohl dies keine bundesrechtliche Pflicht ist.

Die Hausratversicherung deckt persönliche Gegenstände gegen Feuer, Wasserschäden, Diebstahl und ähnliche Risiken und wird häufig zusammen mit der Privathaftpflichtversicherung in einer Police gebündelt. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Verfahrenskosten bei Streitigkeiten etwa im Miet- oder Arbeitsrecht und ist angesichts der Häufigkeit, mit der Schweizer Mietstreitigkeiten vor eine Schlichtungsbehörde gelangen, durchaus eine Überlegung wert.

  • Privathaftpflichtversicherung — in der Praxis oft von Vermietern verlangt
  • Hausratversicherung — schützt persönliche Gegenstände, häufig mit Haftpflicht gebündelt
  • Rechtsschutzversicherung — deckt Verfahrenskosten bei Streitigkeiten etwa im Miet- oder Arbeitsrecht
  • Lebensversicherungen und Produkte der dritten Säule — freiwillig, Teil der langfristigen Finanz- und Vorsorgeplanung

Versicherer, Franchisen und freiwillige Policen innerhalb der Ankunftsfristen zu vergleichen, gehört zu den zeitaufwendigeren Schritten beim Ankommen, und ein Fehlentscheid kann höhere Kosten oder eine automatische Zuweisung zu einem ungeeigneten Versicherer bedeuten. Unsere Beraterinnen und Berater arbeiten mit qualifizierten Versicherungsspezialisten zusammen, damit Sie eine zu Ihrer Situation passende Deckung wählen, ohne eine Frist zu verpassen.

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Der richtige Zeitpunkt für Versicherungsentscheide nach der Ankunft

Der praktische Ablauf ist ebenso wichtig wie das Wissen um die einzelnen Policen. Die Krankenversicherung sollte organisiert werden, sobald die Wohnsitzanmeldung vorliegt, da die Dreimonatsfrist ab dem Ankunfts- oder Anmeldedatum läuft und der Vergleich von Versicherern Zeit braucht, wenn man eine wohlüberlegte Wahl statt einer automatischen Zuweisung möchte.

Haftpflicht- und Hausratversicherung werden in der Regel rund um die Unterzeichnung des Mietvertrags abgeschlossen, da Vermieter den Nachweis oft vor oder kurz nach dem Einzug verlangen. Die vom Arbeitgeber organisierte Unfallversicherung sowie die AHV-Beiträge beginnen automatisch mit dem Stellenantritt, sodass hierfür kein separater Antrag nötig ist.

Typischer Zeitplan für Versicherungsentscheide nach der Ankunft
VersicherungWann zu organisieren
Obligatorische Grundversicherung (KVG)Innerhalb von drei Monaten nach Ankunft oder Anmeldung
Unfallversicherung (UVG)Automatisch über den Arbeitgeber ab Stellenantritt
Privathaftpflicht- und HausratversicherungRund um die Vertragsunterzeichnung oder den Einzug
AHV-BeiträgeAutomatisch über die Lohnabrechnung, oder in Rechnung gestellt bei fehlender Erwerbstätigkeit

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Häufig gestellte Fragen

Ist die Krankenversicherung in der Schweiz wirklich für alle obligatorisch?
Ja. Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss innerhalb von drei Monaten nach Ankunft die obligatorische Grundversicherung (KVG) abschliessen, unabhängig von Nationalität, Erwerbsstatus, Alter oder bestehendem Versicherungsschutz in einem anderen Land. Nur bei bestimmten Grenzgänger- oder Kurzaufenthaltssituationen gibt es enge Ausnahmen, die eine Relocation- oder Versicherungsberaterin bzw. ein entsprechender Berater im Einzelfall klären kann.
Welche Versicherungen sind in der Schweiz neben der Krankenversicherung obligatorisch?
Die obligatorische Grundversicherung und, für anspruchsberechtigte Angestellte, die über den Arbeitgeber organisierte Unfallversicherung sind die beiden obligatorischen Deckungen. Auch die AHV-Beiträge sind für die Wohnbevölkerung und Angestellte Pflicht. Haftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherung sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, werden in der Praxis aber vor allem von Vermietern häufig erwartet.
Kann ich statt einer Schweizer Police meine ausländische Krankenversicherung behalten?
In der Regel nicht, sobald man Wohnsitz in der Schweiz hat: Die Grundversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Ankunft bei einem in der Schweiz zugelassenen Versicherer abgeschlossen werden. Bestimmte Gruppen, etwa manche Grenzgängerinnen und Grenzgänger oder Personen mit spezifischen internationalen Abkommen, können von Fall zu Fall für eine Ausnahme infrage kommen.
Brauche ich eine Haftpflichtversicherung, um in der Schweiz eine Wohnung zu mieten?
Bundesrechtlich ist sie nicht vorgeschrieben, aber viele Vermieter und Verwaltungen verlangen von Mietenden vor Vertragsunterzeichnung oder Schlüsselübergabe einen Nachweis der Privathaftpflichtversicherung. In der Praxis schliessen die meisten Bewohnerinnen und Bewohner rund um den Einzug eine Haftpflichtversicherung ab, oft kombiniert mit der Hausratversicherung.
Wie wähle ich die passende Franchise für die Krankenversicherung?
Eine höhere Franchise senkt die monatliche Prämie, bedeutet aber höhere Kosten aus eigener Tasche, bevor sich der Versicherer beteiligt; die richtige Wahl hängt davon ab, wie oft man voraussichtlich medizinische Leistungen braucht und wie gut man unerwartete Kosten tragen kann. Es lohnt sich, den Gesundheitsbedarf des Haushalts zu prüfen und mehrere Versicherer zu vergleichen, bevor man sich entscheidet, da die Prämien je nach Kanton und Modell stark variieren.

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